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Bei der Planung einer Treppe sind zahlreiche Aspekte zu beachten. - (Bild: item)

Häufig nehmen wir einzig die für die eigene Arbeit benötigte Maschine wahr und nicht den Weg dorthin, so sehr sind Arbeitsschritte verinnerlicht. Daher wird leicht übersehen, wie sehr die Sicherheit von Mitarbeitern und Prozessen in der Industrie vom gefahrlosen Zugang zu ihnen abhängt. Die Effektivität ordnungsgemäßer Treppensicherheit wird von Unfallzahlen unterstrichen: Während es 1980 noch 60000 Unfälle auf Treppen gab, waren es im Jahr 2000 nur noch 44000 – neue Regelungen zeigten also unmittelbar Wirkung. Vor der Einführung konkreter Normen war es vor allem das Abwärtsgehen, das zu Unfällen führte. Im Folgenden soll es um eine Einführung zur Treppensicherheit und der für die Industrie zentralen Treppen-Norm gehen.

Treppe planen: Eine der zentralen Treppen-Normen

Die entscheidenden Angaben für Sicherheitsvorkehrungen rund um Treppen sind der DIN EN ISO 14122 zu entnehmen: „Sicherheit von Maschinen – ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen“. Darin werden die allgemeinen Bedingungen für mobile und ortsfeste Zugänge zu Maschinen definiert, die man nicht vom Boden aus oder über eine Ebene erreichen kann. DIN EN ISO 14122 gilt aber nicht nur für Treppen, die zu einer Maschine gehören. Sie ist ebenso für Treppen relevant, die Bestandteil eines Gebäudes sind, das hauptsächlich dem Zugang zu einer Maschine dient und auch solchen, die nicht permanent an einer Maschine befestigt sind, sondern bewegt oder entfernt werden können. Zusätzlich ist sie auch für Laufstege, Arbeitsbühnen und Geländer verbindlich.

Alles, was eine ordnungsgemäße Treppe für die Industrie ausmacht, ist diesem Dokument zu entnehmen, das zu den zentralen Treppen-Normen zählt. Beispielsweise beträgt der Steigungswinkel einer Treppe zwischen 30° und höchstens 45°. Auch wenn es darum geht, Zutritt zu einer ortsfesten Arbeitsbühne zu gewährleisten, eignen sich Treppen hervorragend. Falls Treppen-Alternativen (wie Steigleitern) angedacht sind, ist dies nur erlaubt, wenn der Einsatz einer Treppe den Betrieb stören würde. Und nicht nur für Treppen gibt es verbindliche Vorgaben, ebenso für Handläufe und Geländer. Primär sollen Letztere die Chancen vermindern, dass Werker stürzen beziehungsweise die Auswirkungen solcher Vorfälle in Grenzen halten. Dabei sollte nie vergessen werden, dass sich der Einsatz von Treppen und ähnlichen baulichen Elementen in der Industrie von derjenigen im privaten Bereich zum Teil deutlich unterscheidet.

Das Schrittmaß bei Treppen

Bei der Planung ist das Schrittmaß einer Treppe ebenfalls entscheidend. Um es zu bestimmen, wurde von der mittleren Schrittlänge eines Zentraleuropäers ausgegangen – bei entspanntem Gehen. Da diese Schnittlänge für gewöhnlich zwischen 60 cm und 66 cm schwankt, geht man von einem gemittelten Wert von 63 cm aus, um diesem Spielraum gerecht zu werden. Hinzu kommen weitere Besonderheiten: Neben der Bewegung nach vorne gibt es ja bei der Nutzung einer Treppe zusätzlich die Aufwärtsbewegung. Wer eine Treppe planen möchte, muss daher berücksichtigen, dass die Schrittlänge durch besagte Aufwärtsbewegung um das Doppelte der Steigung verkürzt wird. Zudem ist der Auftritt von der Schrittlänge abzuziehen.

Für die Veränderung der Vorwärtsbewegung in die Aufwärtsbewegung gibt es zudem eine bewährte Formel: S = 2h + g. Sie besagt, dass die Summe aus 2facher Steigung und Auftritt der mittleren Schrittlänge entspricht. Was bedeutet das nun? Mit dieser Formel lässt sich in der Praxis für jede Treppe der optimale Auftritt berechnen. Nehmen wir an, man hat es mit einer Steigung von 17 cm zu tun. Dann sollte der Auftritt idealerweise 29 cm betragen.

item Redaktion

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