Die Betriebsrat-Mitbestimmung soll nach dem Willen der Arbeitgeber reformiert werden. Die BDA fordert fordern schnellere Verfahren und in dringenden Fällen mehr Entscheidungsfreiheit für Unternehmen.
Betriebsräte haben gesetzlich festgelegte Rechte, im Unternehmen mitzubestimmen. Den Arbeitgebern geht vieles zu langsam, manches auch zu weit. Sie dringen auf eine Reform.Symbolbild - KI-generiert
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Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fordert eine Reform der Betriebsrat-Mitbestimmung.
Fristen, vorläufige Alleinentscheidungen in Eilfällen und neue betriebliche Strukturvereinbarungen sollen Verfahren beschleunigen.
Die Arbeitgeber sehen Restrukturierungen, Digitalisierung und andere notwendige Anpassungen durch langwierige Verfahren gefährdet.
Vorgeschlagen werden zudem kleinere Betriebsräte sowie elektronische Betriebsratswahlen und virtuelle Sitzungen.
Warum die BDA die Betriebsrat-Mitbestimmung ändern will
Die Arbeitgeber wollen die Mitwirkung von Betriebsräten in bestimmten Fällen einschränken und Verfahren beschleunigen. Unternehmen sollen dadurch vor allem in Krisen und bei betrieblichen Umbauten mehr Handlungsspielraum erhalten. Ziel ist eine Reform des Betriebsverfassungsgesetzes, das die Mitbestimmung von Arbeitnehmern in Unternehmen regelt. „Deutschland muss schneller, effizienter und weniger bürokratisch werden“, forderte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger.
Arbeitgeberpräsident Dr. Rainer Dulger.BDA - Laurence Chaperon
Wie aus einem Papier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hervorgeht, sollen unter anderem „bestehende Mitbestimmungsrechte auf den Prüfstand“ gestellt werden. Nach Ansicht der BDA verlaufen Mitbestimmungsverfahren bei „sozialen Angelegenheiten“ häufig zu schleppend.
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Notwendige Anpassungen wie die Einführung neuer Arbeitsmittel oder Regelungen zum Gesundheitsschutz würden dadurch „in gefährlicher Weise ausgebremst“, heißt es in dem Papier.
Arbeitgeber fordern Befugnis für dringende Fälle
Für besonders dringende Situationen fordert die BDA eine „einseitige Regelungsbefugnis“. Arbeitgeber sollen in solchen Eilfällen vorläufig auch ohne Zustimmung des Betriebsrats oder einen Spruch der Einigungsstelle entscheiden dürfen.
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„Wenn Aufträge verloren gehen, Digitalisierung verschleppt wird und Wettbewerbsfähigkeit schwindet, geht es am Ende auch um Beschäftigung“, sagte Dulger. „Für Unternehmen muss möglich werden, dringende Entscheidungen zu treffen, ohne erst einen Spruch der Einigungsstelle abwarten zu müssen.“
Damit verbindet die Arbeitgeberseite die geplante Reform unmittelbar mit der Entscheidungsfähigkeit von Unternehmen.
Auch bei Betriebsänderungen sehen die Arbeitgeber Reformbedarf. „Das Betriebsverfassungsgesetz muss konsequent auf Geschwindigkeit, Verlässlichkeit und Entscheidungsfähigkeit ausgerichtet werden“, hält das BDA-Papier fest. Für Mitwirkung und Einigungen sollen deshalb Fristen eingeführt werden.
Nach Einschätzung der Arbeitgeber könne derzeit „der Betriebsrat die Verhandlungen über einen Interessenausgleich und einen Sozialplan erheblich verzögern und im Ergebnis zum Beispiel dringend erforderliche Restrukturierungen im Unternehmen blockieren“.
Gemeint sind Betriebsänderungen wie Werksschließungen oder Entlassungen. Kommt innerhalb einer bestimmten Frist keine Einigung mit den Arbeitnehmern zustande, wollen Arbeitgeber „rechtssicher“ allein entscheiden können. Betriebsräte sollen die Möglichkeit erhalten, diese Entscheidungen nachträglich zu kontrollieren.
Weitere Vorschläge betreffen die Organisation der Betriebsratsarbeit. Die Arbeitgeber wünschen sich kleinere Betriebsräte, für die weniger Beschäftigte freigestellt werden müssten.
Zudem soll die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern nicht nur über Tarifverträge, sondern auch über „betriebliche Strukturvereinbarungen“ organisiert werden können. Elektronische Betriebsratswahlen und virtuelle Sitzungen gehören ebenfalls zu den Vorschlägen.
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Welche Rolle soll die Betriebsrat-Mitbestimmung spielen?
Betriebsräte sollen nach Vorstellung der Arbeitgeber weiterhin die Interessen der Beschäftigten einbringen. Ihre Rolle soll nach Dulgers Auffassung jedoch Grenzen haben. Betriebsräte seien keine „Co-Manager“, sagte der Arbeitgeberpräsident. Verfahren, die keinen zusätzlichen Schutz brächten und notwendige Veränderungen lediglich verzögerten, müssten auf den Prüfstand.
Die Vorschläge dürften bei den Gewerkschaften auf wenig Gegenliebe stoßen. Zugleich gibt es Betriebsräte inzwischen nur noch in einem vergleichsweise kleinen Teil der Betriebe. Eine Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) ergab, dass zuletzt 7 % der Betriebe einen Betriebsrat hatten. Dabei handelt es sich vor allem um große Unternehmen.
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In der Privatwirtschaft wird nur noch jeder dritte Beschäftigte von einem Betriebsrat vertreten. 1996 war es laut IW noch jeder zweite.
Was Sie zum Thema Betriebsrat-Mitbestimmung wissen müssen
• Warum soll die Betriebsrat-Mitbestimmung reformiert werden? – Die Arbeitgeber wollen Verfahren beschleunigen und Unternehmen insbesondere in Krisen und bei Restrukturierungen mehr Entscheidungsfreiheit ermöglichen.
• Was fordert die BDA bei der Betriebsrat-Mitbestimmung in Eilfällen? – Arbeitgeber sollen vorläufig allein entscheiden dürfen, ohne zunächst die Zustimmung des Betriebsrats oder einen Spruch der Einigungsstelle abzuwarten.
• Wie soll die Betriebsrat-Mitbestimmung bei Restrukturierungen beschleunigt werden? – Die BDA schlägt Fristen für Mitwirkung und Einigungen vor. Nach deren Ablauf sollen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen allein entscheiden können.
• Welche digitalen Änderungen sind bei der Betriebsrat-Mitbestimmung vorgesehen? – Die Arbeitgeber schlagen elektronische Betriebsratswahlen und virtuelle Sitzungen vor.
• Wie verbreitet ist die Betriebsrat-Mitbestimmung? – Laut einer IW-Studie haben 7 % der Betriebe einen Betriebsrat. In der Privatwirtschaft wird noch jeder dritte Beschäftigte von einem Betriebsrat vertreten.