Insolvenzen im Dezember auf Höchststand
Unternehmensinsolvenzen steigen um 15,2 %
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland zieht laut Destatis weiter an. Im Dezember 2025 zeigt sich ein markanter Anstieg von über 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Dezember 2025 um 15,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen.
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FAQ: Unternehmensinsolvenzen in Deutschland
Was ist eine Regelinsolvenz? – Eine Regelinsolvenz betrifft in der Regel Unternehmen oder Selbstständige, bei denen eine nachhaltige Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit besteht.
Warum steigen die Regelinsolvenzen im Dezember 2025? – Laut Destatis sind im Dezember 2025 15,2 % mehr Insolvenzen gemeldet worden als im Vorjahresmonat. Die Gründe hierfür liegen u. a. in der wirtschaftlichen Lage und einem statistischen Zeitversatz.
Welche Branchen sind besonders betroffen? – Verkehr und Lagerei, Gastgewerbe sowie das Baugewerbe verzeichnen die höchste Zahl an Insolvenzen pro 10.000 Unternehmen.
Wie haben sich die Forderungen der Gläubiger entwickelt? – Trotz eines Anstiegs der Insolvenzen sanken die Forderungen von 3,8 Mrd. Euro (Oktober 2024) auf 2,6 Mrd. Euro (Oktober 2025), da weniger wirtschaftlich bedeutende Unternehmen betroffen waren.
Anstieg der Regelinsolvenzen setzt sich fort
Die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen in Deutschland bleibt angespannt. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) ist die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen im Dezember 2025 um 15,2 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Dabei ist zu beachten, dass diese Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik eingehen. Der eigentliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt oftmals bis zu drei Monate vor dem statistischen Erfassungszeitpunkt.
Unternehmensinsolvenzen steigen im Oktober 2025
Ein detaillierter Blick auf die endgültigen Zahlen für Oktober 2025 zeigt: Die Amtsgerichte meldeten 2.108 beantragte Unternehmensinsolvenzen, was einem Anstieg von 4,8 % im Vergleich zum Oktober 2024 entspricht.
Besonders auffällig ist die Entwicklung bei den Forderungen der Gläubiger. Diese bezifferten sich im Oktober 2025 auf rund 2,6 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Im Oktober 2024 lagen die Forderungen noch bei rund 3,8 Milliarden Euro. Der Rückgang der Forderungssumme trotz gestiegener Fallzahlen erklärt sich laut Destatis dadurch, dass im Oktober 2024 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen von einer Insolvenz betroffen waren.
Verkehr, Gastgewerbe und Bau besonders betroffen
Ein weiteres Indiz für die strukturelle Belastung einzelner Branchen liefert die Analyse der Insolvenzhäufigkeit. Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im Oktober 2025 6,1 Unternehmensinsolvenzen. Dabei trifft es bestimmte Wirtschaftsabschnitte besonders stark:
- Verkehr und Lagerei: 12,3 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen
- Gastgewerbe: 10,5 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen
- Baugewerbe: 8,5 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen
Diese Zahlen verdeutlichen die anhaltende Belastung in wirtschaftlich sensiblen Bereichen, die unter hoher Kostenintensität, Fachkräftemangel oder schwankender Nachfrage leiden.
Verbraucherinsolvenzen ebenfalls deutlich im Plus
Neben der Unternehmenslandschaft sind auch Privatpersonen zunehmend betroffen. Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen stieg im Oktober 2025 um 7,6 % im Vergleich zum Vorjahresmonat. Insgesamt wurden 6.709 Verfahren registriert.
Diese Entwicklung unterstreicht die weitreichenden Effekte der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die sich nicht nur auf Unternehmen, sondern auch auf private Haushalte auswirken.
Methodische Hinweise des Statistischen Bundesamtes
Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten.
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Dezember 2025, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 % Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen werden rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben, wie beispielsweise Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), offene Handelsgesellschaften oder auch Einzelunternehmen.
Mit Material von Destatis