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Ein behindertengerechter Arbeitsplatz zeichnet sich primär durch Flexibilität aus. - (Bild: item)

Eine körperliche Behinderung ist nicht mit einem Ausschluss aus dem Arbeitsleben gleichzusetzen, ganz im Gegenteil. Moderne Arbeitsplatzsysteme ermöglichen aufgrund ihrer modularen Bauweise und Flexibilität eine Anpassung an unterschiedlichste körperliche Voraussetzungen. Denn häufig ist mit Behinderung keine Beschränkung gemeint, sondern Einschränkung bei der Arbeit an unflexiblen älteren Arbeitsplätzen.

Teilweise geht es um Aspekte, deren Bedeutung oftmals unterschätzt wird. Ein Bewusstwerden ergonomischer Prinzipien ist daher der Schlüssel zum notwendigen Change-Prozess. Zudem stellen sich zahlreiche Fragen: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen „behindertengerecht“ und „barrierefrei“? Welche Faktoren müssen berücksichtigt werden, um behindertengerechte Arbeitsplätze zu realisieren?

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Obwohl das Konzept der Barrierefreiheit häufig im Zusammenhang mit behinderten Menschen behandelt wird, trifft dies nicht den Kern. Diese Bezeichnung ist stattdessen wörtlich zu nehmen: Es soll für niemanden Barrieren geben – ungeachtet vom Alter oder von anderen unveränderlichen Eigenschaften. Dabei ist Barrierefreiheit übergreifend zu verstehen. Sie sollte bei so unterschiedlichen Objekten wie Websites, Gebäuden oder Arbeitsplätzen der anzustrebende Zustand sein. Für barrierefreie Arbeitsplätze in der Industrie fallen die Anforderungen klar und deutlich aus: Individuelle Verstellbarkeit und besondere Berücksichtigung ergonomischer Grundregeln sollen die Zugänglichkeit für sämtliche Mitarbeiter gewährleisten.

In diesem Beitrag geht es jedoch dezidiert um Arbeitnehmer mit Behinderung. Momentan leben in Deutschland circa 9,6 Millionen Behinderte, darunter 7,1 Millionen Schwerbehinderte. Obwohl bekanntlich Fachkräftemangel herrscht, passiert es häufig, dass viele Talente aus dieser Gruppe schlicht übersehen werden. Dabei könnte der Kontrast zwischen vorzuweisenden Qualifikationen und der hohen Arbeitslosenquote von Menschen mit Behinderung kaum größer sein: Mehr als die Hälfte aller schwerbehinderten Arbeitslosen verfügt über eine abgeschlossene berufliche Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium. Gegen diese Benachteiligung gibt es ein probates Mittel: Behindertengerechte Arbeitsplätze sind in der Lage, solche hochqualifizierten Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Diese gesellschaftliche Verantwortung sollten Unternehmen nicht vergessen.

Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes

Doch an welchen Hebeln muss man ansetzen, um behindertengerechte Arbeitsplätze zu gewährleisten? Hier kommen die unterschiedlichsten Aspekte ins Spiel. Der Greifraum etwa ist bei Rollstuhlfahrern oder Menschen, die Schwierigkeiten mit dem Sitzen oder Gehen haben, signifikant kleiner. Häufig sind sie nämlich nicht in der Lage, sich zu beugen oder zu strecken, um mehr als eine Armlänge entfernte Objekte zu greifen. Hinzu kommt eine zum Ausgleich bei überdurchschnittlich hohen Greifdistanzen meist notwendige Mitbewegung des Rumpfes. Just diese Bewegung erschwert das Greifen als solches und belastet Rücken und Schulter. Dies führt zu einer schnelleren Ermüdung während der Arbeit und steigert das Risiko von haltungsbedingten Gesundheitsschäden.

Abhilfe schafft hier übrigens auch bei gesunden Arbeitnehmern ein Arbeitsplatzsystem, das dem aktuellen Stand ergonomischer Erkenntnisse entspricht: Modulare Komponenten und mehrachsige Schwenkarme ermöglichen eine Materialbereitstellung, die sich individuell anpassen lässt. Überhaupt ist individuelle Anpassbarkeit ein entscheidender Faktor. Arbeitstische, deren Höhe elektrisch und stufenlos variiert werden kann, ermöglichen es Menschen mit den unterschiedlichsten Körpergrößen, problemlos zu arbeiten. Spezielle Tischserien ermöglichen zudem die Arbeit in Tischhöhen, die extrem niedrig oder hoch ausfallen. Ein Knopfdruck genügt, schon ist die gewünschte Arbeitsposition eingerichtet. Auch die Form eines Arbeitstisches ist höchst relevant. So sorgt die sogenannte C-Form für eine Unterfahrbarkeit, sodass die Beinfreiheit von Rollstuhlfahrern nicht eingeschränkt wird.

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