Besserer Kündigungsschutz für Mitarbeiter. -

Vorgesehen sind unter anderem ein besserer Kündigungsschutz für Mitarbeiter, die sich für eine Betriebsratsgründung einsetzen und einfachere Regeln für Betriebsratswahlen. - (Bild: mapoli-photo - stock.adobe.com)

Die Gründung von Betriebsräten soll per Gesetz erleichtert werden. Das Bundeskabinett berät an diesem Mittwoch über entsprechende Pläne von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Vorgesehen sind unter anderem ein besserer Kündigungsschutz für Mitarbeiter, die sich für eine Betriebsratsgründung einsetzen und einfachere Regeln für Betriebsratswahlen.

Begründet wird die Reform unter anderem mit einem Rückgang der Zahl der Unternehmen mit Betriebsrat und der Zahl der Beschäftigten, deren Interessen durch Betriebsräte vertreten werden. Demnach gibt es in rund jeder zehnten Firma, die einen Betriebsrat haben könnte, ein solches Gremium. 41 Prozent der Arbeitnehmer im Westen und 36 Prozent im Osten werden von Betriebsräten vertreten. Für die Gründung eines Betriebsrates muss eine Firma mindestens fünf Mitarbeiter haben.

Im Gesetzentwurf heißt es, es sei denkbar, dass Arbeitnehmer besonders in kleinen Betrieben bewusst auf die Gründung eines Betriebsrats verzichteten. Zudem könnten die Formalien des regulären Wahlverfahrens eine Hemmschwelle darstellen. "Andererseits häufen sich Berichte, dass in manchen Betrieben Arbeitgeber mit zum Teil drastischen Mitteln die Gründung von Betriebsräten verhindern", heißt es weiter. Die Behinderung von Betriebsratswahlen sei kein Einzelfall. Verwiesen wird dabei auf Erhebungen von Gewerkschaften, wonach Arbeitgeber versuchen, Betriebsratswahlen etwa durch Einschüchterung möglicher Kandidaten zu behindern.

Verbesserter Kündigungsschutz für Mitarbeiter

Konkret geplant ist ein verbesserter Kündigungsschutz für Mitarbeiter, die zu einer Betriebsratswahl einladen. Kündigungsschutz gibt es bisher für die ersten drei Personen, die dazu einladen, künftig sollen es sechs Personen sein. Und auch schon vor einer Einladung, wenn Mitarbeiter über eine Betriebsratswahl nachdenken und diese planen, soll Kündigungsschutz gelten, wenn die Betroffenen eine beglaubigte Erklärung abgeben, dass sie einen Betriebsrat gründen wollen und mit der Vorbereitung beginnen.

Gesenkt werden außerdem die Schwellen zur Aufstellung eines Wahlvorschlags. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten sollen beispielsweise keine sogenannten Stützunterschriften für Wahlvorschläge mehr nötig sein und in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten nur noch zwei unterstützende Unterschriften.

Der Gesetzentwurf sieht auch eine Ausweitung der Rechte von Betriebsräten vor: Sie sollen künftig mitbestimmen dürfen, wenn es um die Ausgestaltung mobiler Arbeit im Unternehmen geht.

Viel Zeit bleibt nicht mehr

Heil hatte seinen Entwurf zum Gesetz für ein "Betriebsrätestärkungsgesetz" im Dezember vorgelegt, das nun in "Betriebsrätemodernisierungsgesetz" umbenannt wurde. Bereits im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD verabredet: "Wir wollen die Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtern." Viel Zeit bleibt nicht mehr. In jeder Wahlperiode fallen Gesetze, die vor der nächsten Wahl nicht abschließend beraten werden, der sogenannten Diskontinuität zum Opfer: Sie verfallen. Nach dem Kabinett muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat.

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dpa