Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht: Werden Firmenerben verfassungswidrig bevorzugt?
Steuervorteile für Firmenerben auf dem Prüfstand: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Privilegien bei der Erbschaftsteuer. Ist die Befreiung von Betriebsvermögen verfassungswidrig? Alle Hintergründe und Argumente im Überblick.
Steuervorteile für Betriebsvermögen auf dem Prüfstand: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Frage, ob die weitgehenden Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer für Firmenerben verfassungswidrig sind.Symbolbild - KI-generiert
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Key Takeaways
Der Anlass: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über eine Verfassungsbeschwerde eines Erben, der ausschließlich Privatvermögen geerbt hat und sich gegenüber Firmenerben benachteiligt sieht.
Der Kernkonflikt: Betriebsvermögen unter 26 Millionen Euro kann bei der Erbschaftsteuer zu 85 % oder unter bestimmten Bedingungen zu 100 % von der Steuer befreit werden.
Kritik: Der DGB und das Netzwerk Steuergerechtigkeit kritisieren diese Regeln als unfaire Subvention für Reiche (ca. 9 Milliarden Euro jährlich), die die Ungleichheit verschärfe und die Staatskasse belaste.
Argumente der Wirtschaft: Der BDI betont, dass Betriebsvermögen in Maschinen und Gebäuden gebunden ist und die Regeln dem Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen dienen.
Politische Lage: Während die SPD die Schlupflöcher schließen und neue Freibeträge einführen will, will die Union das Urteil aus Karlsruhe abwarten und eine Mehrbelastung des Mittelstands verhindern; die CSU fordert eine Regionalisierung.
Verfassungsklage in Karlsruhe: Wie gerecht ist die Erbschaftsteuer für Unternehmen?
Zahlen & Fakten zur Erbschaftsteuer
Jährliches Erbschaftsvolumen: Nach Schätzungen wechseln in Deutschland jährlich 200 bis 400 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen den Besitzer.
Steuereinnahmen 2025: Der Staat erzielte ein Rekordaufkommen von 13,3 Milliarden Euro an Erbschaftsteuer.
Steuersätze: Je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe liegen die Steuersätze zwischen 7 und 50 Prozent.
Allgemeine Freibeträge: Ehepartner können bis zu 500.000 Euro, Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben. Auch das Elternhaus bleibt unter Bedingungen (mind. 10 Jahre Selbstnutzung, max. 200 qm Wohnfläche) steuerfrei.
Die Erbschaftsteuer steht erneut vor dem höchsten deutschen Gericht: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt darüber, ob die umfangreichen Steuervorteile für das Vererben von Betriebsvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Auslöser des Verfahrens ist die Verfassungsbeschwerde eines Mannes, der von seiner Tante ausschließlich Privatvermögen geerbt hat. Er sieht sich im Vergleich zu Erben von Unternehmensvermögen rechtswidrig benachteiligt. Ein Urteil der Richter wird in einigen Monaten erwartet.
Ausnahmen für Betriebsvermögen: So funktionieren die aktuellen Privilegien
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Im Zentrum der Verhandlung stehen die gesetzlichen Sonderregelungen für Firmenerben. Wer ein Unternehmen oder Teile davon erbt, kann von weitgehenden Steuerbefreiungen profitieren:
Regelverschonung (85 %): Wer den erblagten Betrieb mindestens fünf Jahre lang fortführt, muss nur 15 Prozent des Betriebsvermögens versteuern.
Optionsverschonung (100 %): Wer das Unternehmen mindestens sieben Jahre hält und weitere gesetzliche Auflagen erfüllt, erhält eine vollständige Steuerbefreiung.
Diese Vergünstigungen gelten primär für Betriebsvermögen unter 26 Millionen Euro. Für größere Betriebe greift seit der letzten Reform im Jahr 2016 die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung.
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Was ist die Verschonungsbedarfsprüfung?
Bei Betriebsvermögen von über 26 Millionen Euro wird die Erbschaftsteuer erlassen, wenn der Erbe nachweisen kann, dass er die Steuer nicht aus seinem verfügbaren Privatvermögen begleichen kann. Kritiker wie SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf bemängeln, dass sich Großerben dadurch häufig „arm rechnen“ können und letztlich keine Steuern zahlen.
Kritik vs. Wirtschaft: Warum die Fronten verhärtet sind
Die Vergünstigungen für Firmenerben stoßen auf scharfe Kritik von Gewerkschaften und Sozialverbänden. Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit verweist darauf, dass mehr als die Hälfte des Privatvermögens in Deutschland nicht erarbeitet, sondern geerbt oder geschenkt worden sei. Diese Verteilung hemme zudem innovatives Unternehmertum.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnet die Sonderregeln als die größte jährliche Steuersubvention der Bundesregierung mit Kosten von knapp neun Milliarden Euro im laufenden Jahr. Dieses Geld fehle für wichtige Investitionen in Bildung, Infrastruktur und soziale Sicherheit.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hält dagegen: Ein hoher Unternehmenswert bedeute keineswegs, dass Erben über liquide Mittel verfügen. Das Vermögen sei fest in Maschinen, Immobilien und Anlagen gebunden. Die Regeln seien daher kein persönliches Privileg, sondern sicherten den Fortbestand der Unternehmen und damit Arbeitsplätze.
Die Argumente im Überblick
Kritiker (DGB, Netzwerk Steuergerechtigkeit, SPD): Vergrößerung der Vermögensungleichheit, jährlicher Einnahmenausfall von ca. 9 Milliarden Euro, Privilegierung von Großvermögen.
Befürworter (BDI, Union): Schutz der Liquidität von Familienunternehmen und Mittelstand, Erhalt von Arbeitsplätzen, Vermeidung des Zwangsverkaufs von Betriebsvermögen.
Juristische Vorgeschichte und politischer Reformstau
Es ist nicht das erste Mal, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der Erbschaftsteuer befasst. Bereits Ende 2014 hatte das Gericht die damaligen Privilegien als zu weitgehend und unverhältnismäßig erklärt, weil sie ohne ausreichende Bedürfnisprüfung auch für Großbetriebe galten.
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In der schwarz-roten Koalition herrscht zwar Einigkeit darüber, dass die Erbschaftsteuer reformbedürftig ist, über den Weg wird jedoch gestritten:
SPD: Will Schlupflöcher bei Großvermögen schließen, schlägt einen Unternehmens-Freibetrag von 5 Millionen Euro, Stundungsmöglichkeiten sowie einen allgemeinen Lebensfreibetrag von 1 Million Euro vor.
CDU/CSU: Lehnt zusätzliche Belastungen für den Mittelstand ab und will die Entscheidung aus Karlsruhe abwarten. Die CSU plädiert zudem für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer.
Mit Material der dpa
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Häufig gestellte Fragen zur Erbschaftsteuer für Firmenerben
Warum verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Erbschaftsteuer? - Ein Erbe von Privatvermögen hat Verfassungsbeschwerde eingelegt, da er sich gegenüber Erben von Betriebsvermögen verfassungswidrig benachteiligt sieht.
Welche Steuervorteile haben Firmenerben aktuell? - Betriebsvermögen unter 26 Millionen Euro kann zu 85 % steuerfrei bleiben, wenn der Betrieb 5 Jahre weitergeführt wird. Bei 7 Jahren Fortführung und Erfüllung weiterer Bedingungen ist eine 100-prozentige Befreiung möglich.
Was bedeutet Verschonungsbedarfsprüfung? - Bei Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro wird die Erbschaftsteuer erlassen, wenn der Erbe nachweist, dass er die Steuer nicht aus seinem Privatvermögen zahlen kann.
Wie viel Geld entgeht dem Staat durch die Ausnahmen für Betriebsvermögen? - Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) belaufen sich die Steuerausfälle durch die Sonderregeln für Betriebsvermögen im laufenden Jahr auf knapp neun Milliarden Euro.
Welche Reformvorschläge liegen aktuell vor? - Die SPD fordert das Schließen von Schlupflöchern für Großvermögen, einen Unternehmensfreibetrag von 5 Millionen Euro und einen Lebensfreibetrag von 1 Million Euro. Die CSU schlägt vor, die Erbschaftsteuer zu regionalisieren, damit die Bundesländer die Steuersätze selbst festlegen können.