drohne

Vor allem für Kleinteile, die dringend benötigt werden, bietet sich der Luftweg an. - (Bild: 3dkombinat/stock.adobe.com)

Schnelle Hilfe könnte in Zukunft von Fluggeräten aus der Luft kommen. Wenn beispielsweise an der Produktionslinie dringend ein Ersatzteil benötigt wird, und eine Drohne das Ganze in kürzester Zeit anliefert. Beim Automobilzulieferer Jopp soll diese Vision in naher Zukunft verwirklicht werden.

Zum Unternehmen gehören drei Werke am Hauptsitz in Bad Neustadt, die in der Luft nur 600 m bis 1,5 km voreinander entfernt sind. Täglich müssen diverse Dinge und Gegenstände zwischen den Werken hin- und hertransportiert werden.

„Gerade für Kleinteile, die dringend benötigt werden, bietet sich dabei der Luftweg an“, erklärt Geschäftsführer Martin Büchs. Das gehe schneller und sei auf Dauer auch kostengünstiger.

„Und da wir glauben, dass es viele Firmen mit ähnlichen Problemen gibt, haben wir uns entschlossen ein solches Projekt als Pionier anzugehen“, sagt Büchs mit Blick auf den Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge.

Als Pilotprojekt will Büchs Essen aus der Kantine per Drohne in die anderen Werke versenden. Dafür arbeitet man mit dem Drohnenhersteller Emqopter zusammen. Bei professionell genutzten Drohnen gibt es laut Emqopter-Geschäftsführer Dr. Nils Gageik die folgenden Besonderheiten: Diese unbemannten Luftfahrzeuge sind größer, teurer und schwerer als Spielzeugdrohnen und verfügen häufig über Spezialkameras oder Spezialsensorik.

Zukunftstechnologien verstehen!

Die Technik entwickelt sich so schnell weiter wie noch nie. Neue Technologien halten ständig Einzug in unserem Leben. Natürlich heißt das nicht, dass alte Technologien verschwinden werden, aber die Relevanz wird sich verschieben. Welche Technologien und Konzepte wichtiger werden, was der aktuelle Stand ist und worin Chancen für die Industrie liegen, lesen Sie in unserer Rubrik "Zukunftstechnologien" - hier entlang!

 

Einen Überblick über die relevantesten Zukunftstechnologien und deren industrielle Einsatzmöglichkeiten hat unsere Redakteurin Julia Dusold in diesem Kompendium für Sie zusammengefasst: "Das sind die wichtigsten Zukunftstechnologien".

 

Transportdrohne Bin:Go

Sie kann nicht nur fliegen, sondern auch rollen: Die Transportdrohne vom Fraunhofer IML

Gefährlicher als Spielzeugdrohnen

Im Vergleich zu Spielzeugen sind Ausfälle dieser Drohnen somit zunächst gefährlicher, aber auch teurer. Daher spielen hohe Zuverlässigkeit, Verlässlichkeit und Verfügbarkeit die entscheidende Rolle.

„Dies wird meist durch hochwertige Komponenten, eine redundante Auslegung, professionelle Ausbildung der Piloten, Automatisierungs- und Assistenzfunktionen und eine regelmäßige Wartung erreicht“, teilt der Drohnen-Experte mit.

Seit Beginn des Jahres 2021 gibt es nun auch einen neue, EU-weite Regelung für den Betrieb von Drohnen.

Drohne im Testflug
Emqopter-Drohne im Testflug: Der Autozulieferer Jopp hat bereits erste Tests mit unbemannten Fluggeräten gemacht. - (Bild: Emqopter)

Das Projekt von Jopp und Emqopter ist technisch schon recht weit fortgeschritten. Testflüge wurden erfolgreich absolviert. Auch eine Vor-Ort-Begehung durch die zuständigen Genehmigungsbehörden fand bereits statt. Sicherheit hat für Jopp-Geschäftsführer Büchs bei dem Projekt oberste Priorität. So soll noch ein Fallschirm nachgerüstet werden, der die Hightech-Drohne noch sicherer macht.

„Wir sind uns auf Basis der derzeitigen Gesetzeslage sicher, dass einer Genehmigung unserer Fluglinie nichts im Wege steht, obwohl wir über eine viel befahrene Straße sowie eine Bahnlinie und mehrere Industriegebäude fliegen wollen“, berichtet Büchs und fährt fort: „Wir wollen von Anfang an vollautonom fliegen, werden aber geschulte Anwender haben, die jederzeit in den Betrieb eingreifen können.“ Und gewisse Risiken wie das Überqueren der Bahnlinie, während ein Zug kommt, werde man solange vermeiden, bis genug Daten gesammelt wurden, um nachweisen zu können, dass die technische Lösung auch dafür geeignet ist.

Regeln für unbemannte Fluggeräte

Doch welche Regeln gelten überhaupt für die Flugroboter? Beim Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen (ULS, umgangssprachlich Drohnen)  ist laut Dr. Wolfgang Uslar von der BGHW zu unterscheiden, ob diese im Freien oder innerhalb geschlossener Hallen betrieben werden.

Inventur mit Drohnen

Linde Material Handling: Drohnen in der Intralogistik

Im ersten Fall sind zu den für den Arbeitsschutz relevanten Aspekten immer auch die luftfahrtrechtlichen Regelungen – Drohnenverordnung sowie die gesetzlichen Regelungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) – zu beachten. Ansonsten unterliegen Drohnen den Regelungen der Maschinenrichtlinie. „Vor Einsatz – eigentlich bereits bei der Planung vor Beschaffung der geeigneten ULS – ist durch den Unternehmer anhand der vorgesehenen Einsatzbedingungen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen“, erklärt Uslar.


Als Einsatzszenario für Drohnen kann sich Rigobert Zehner, Geschäftsführer des Maschinenbauers Ifsys, den automatisierten Materialtransport vorstellen: „Einmal wäre das die Drohne, die unsortierte Teile selbstständig aus einem Sammelbereich zum Zuführsystem transportiert, um sie dort für die Weiterverarbeitung bereitzustellen. Außerdem sehe ich die Möglichkeit, ein einzelnes, bereits fertiggestelltes Teil vom Zuführsystem zur Montagestation zu transportieren.“

Dem Kunden biete sich dadurch eine hohe Flexibilität. Bis dahin müssten jedoch noch einige Baustellen gemeistert werden: „Es sind zum Beispiel mechatronische Anbindungssysteme zu entwickeln, Systeme für Ladestandsüberwachung, Energie- und Aufladungsversorgung müssen gefunden, außerdem Sicherheitsaspekte beachtet werden“, sagt Zehner. Und das Zusammenwirken mit der Auftragsroutenplanung müsse bidirektional erfolgen. Auch, wenn noch viel zu tun ist, Zehner hat keinen Zweifel daran, dass diese Technologie sich früher oder später durchsetzen wird.

Das sollten Sie beim Drohneneinsatz beachten

Besonderes Augenmerk ist auf den Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen (ULS, umgangssprachlich Drohnen) in Arbeitsbereichen zu richten, in denen sich gleichzeitig Personen aufhalten. Das teilt Dr. Wolfgang Uslar von der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) mit.

Laut Uslar sind dabei unter anderem die folgenden Fragen zu klären:

  • Wie erfolgt die Steuerung (automatisch, mit Vorgabe der Flugroute oder Steuerung durch eine Bedienperson)?
  • Ist ein ständiger Sichtkontakt des Bedieners zum ULS sichergestellt?
  • Wie kann der Bediener im Falle von Störungen eingreifen?
  • Wie erfolgt die Absprache/Koordinierung des Einsatzes der ULS mit anderen Beschäftigten?
  • Besteht die Möglichkeit der Störung der Steuerungssignale durch elektrische beziehungsweise elektromagnetische
  • Felder im Flugbereich der ULS?
  • Müssen Personen vom ULS überflogen werden?
  • Werden betriebsmäßig Personen vom ULS angeflogen (z. B. um etwas zu übergeben …)
  • Werden von ULS Lasten transportiert? Wie ist sichergestellt, dass transportierte Lasten nicht herabfallen können und die maximale Gesamtlast nicht überschritten wird?
  • Wie reagieren die ULS auf Störungen wie zum Beispiel den Ausfall der Antriebsenergie oder den Ausfall der Steuerung?
  • Werden Personen und Gegenstände im Flugweg der ULS erkannt?
  • Sind während der Start- und Landephasen Personen (außer dem Bediener) in unmittelbarer Nähe der ULS, insbesondere im Bereich der Rotorblätter?
  • Wie sind die Rotoren gegen Eingriff gesichert?

Überarbeitet von Dietmar Poll

Wissen, was die Industrie bewegt!

Newsletter-Produktion

Alles zu Industrie 4.0, Smart Manufacturing und die ganze Welt der Technik.

Newsletter gratis bestellen!

Sie möchten gerne weiterlesen?