Hochhäuser in Shanghai, ein Flugzeug fliegt darüber

Eine Einreise nach China ist derzeit nur unter gewissen Voraussetzungen möglich. - (Bild: 安琦 王 - stock.adobe.com)

Mal eben nach China fliegen, dort das Werk besuchen und Geschäftspartner besuchen: Was vor eineinhalb Jahren noch völlig normal war, ist inzwischen sehr kompliziert geworden. Denn während immer mehr Länder ihre Einreisbestimmungen inzwischen wieder lockern, hält China an seinen strengen Regeln fest.

„Grundsätzlich gilt u.a. für deutsche Staatsangehörige eine Einreisesperre“, schreibt das Auswärtige Amt. Ausnahme: Wer eine chinesische Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit hat darf genauso einreisen wie Personen die für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung nach China wollen. Auch Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa dürfen in die Volksrepublik einreisen.

Weil in Umfragen rund drei Viertel der deutschen Unternehmen in China angegeben haben, dass Reiserestriktionen die größte Herausforderung sind, hat die Deutsche Handelskammer in China  - zusammen mit den deutschen Auslandsvertretungen in China – auch 2021 wieder ihr Charter-Programm auferlegt. „Wir haben erreicht, dass neben Mitarbeitern deutscher Unternehmen, dringend benötigten Kurzzeitexperten, auch Familienmitglieder über das Charterprogramm Visa erhalten und damit Familien wieder zusammengebracht werden können“, sagt Anke Schneck, Projektleiterin AHK Charterflüge, gegenüber PRODUKTION.

Wegen eines Coronafalls hat China den weltweit drittgrößten Hafen nahe Shanghai teilweise geschlossen. Die Details lesen Sie auf unserem Schwesterportal TECHNIK+EINKAUF: 

Wer mit Charterflügen nach China reist

Seit Mitte Juli fliegen bereits Charterflüge nach China, drei weitere sind für August und September geplant. Im vergangenen Jahr konnten Schneck zufolge so 2.800 Passagiere in die Volksrepublik einreisen.

Kostenpunkt für einen Flug sind laut Website 2.500 Euro für AHK-Mitglieder und 2.700 Euro für Nicht-Mitglieder. Das beinhaltet auch das Quarantänemanagement und die Unterstützung bei den sogenannten PU-Briefen, also den Einladungsschreiben von lokalen chinesischen Behörden, falls der Reisende kein Visum hat.

Die AHK-Charterflüge befördern vor allem Manager und Mitarbeitende deutscher Unternehmen sowie ihre Familien nach China. Das heißt, sie haben einen langfristigen Aufenthaltstitel und leben und arbeiten in China, erklärt Schneck. Die Manager und Beschäftigten arbeiten in China für Tochtergesellschaften multinationaler Unternehmen sowie deutschen KMUs. „Die Firmenkunden bilden insgesamt den Querschnitt des Engagements der deutschen China-Wirtschaft ab: vom Automobilbau, über den Maschinenbau bis zum Zuliefererbetrieb“, erklärt Schneck.

Rund jeder zehnte Passagier der Charterflüge bleibt als Spezialist für einen Kurzzeit-Aufenthalt in China.

Das sind die Einreisebestimmungen nach China

„Während China einen Balanceakt zwischen Eindämmung und Wirtschaftsboom vollzieht, sieht man hier sehr deutlich die noch anhaltenden Defizite in den Flugkapazitäten und Visaerteilungen“, sagt Schneck außerdem. „Zudem bedingen die geltenden Quarantänemaßnahmen auch einen entsprechend langen Aufenthalt im Land, der dem tatsächlichen Einsatz an der Produktionsanlage gegenübersteht.“

Denn egal ob organisierter Charterflug oder nicht: Es gelten weiter strikte Test- und Quarantäneregeln. So müssen zum Beispiel alle Fluggäste, die nach China einreisen, ein negatives PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnisse vorlegen und eine Gesundheitserklärung abgegeben werden. Das gilt laut Auswärtigem Amt auch für Geimpfte.

Ebenfalls unabhängig von einer Impfung müssen alle Personen, die aus dem Ausland einreisen, für mindestens 14 Tage in Quarantäne. Laut Schenck variiert die Quarantänezeit zwischen zwei und vier Wochen – je nach Zielort und lokalen Regeln. „Daher ist die Faustregel immer aktuell zum geplanten Reisezeitpunkt die dann geltenden Bestimmungen zu prüfen“. Die Deutsche Handelskammer aktualisiert dafür regelmäßig ihr Online-Portal (hier zu finden).

Wie die Einreisebestimmungen bei Geschäftsreisen in die USA sind, erklärt eine Anwältin hier.

Eigene Reisebeschränkungen in den Provinzen

Eine weitere Regel: „Personen mit auskurierter Covid-19-Erkrankung werden, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige, teils mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen“, schreibt das Auswärtige Amt.

Laut Rödl &Partner haben viele Provinzen und Städte aufgrund ihrer Autonomie zudem eigene Reisebeschränkungen erlassen. 

„Das heißt für Ausländer, einmal in China angekommen und die Quarantäne absolviert, bestehen weitere inländische Reisebeschränkungen, die die Ankunft am eigentlichen Ziel oder andere Reisen, z.B. zu Zulieferern, erheblich erschweren können und unter Umständen weitere Quarantäne- und/oder Gesundheitsüberwachungsmaßnahmen zur Folge haben“, schreiben die Experten.

Und: Treten in einer Stadt oder Provinz Infektionscluster auf, werden die betroffenen Gebiete abgeriegelt und alle Einwohner auf das Virus getestet, so Schenck.

Eine weitere Herausforderung: Laut Schenck sind die Flugkapazitäten weiterhin eingeschränkt. Sie erklärt: „Es gibt ausgewählte Linienflugverbindungen von Deutschland nach China“. Aktuell komme man nach Shanghai, Hangzhou, Chengdu, Xi’An und auch nach Shenyang. Einzig nach Chinas Hauptstadt Peking gebe es derzeit keine Direktverbindungen aus Deutschland und Flüge nach Nanjing seien derzeit ausgesetzt.

Die chinesische Regierung versuche aber auch, die wirtschaftlichen Einbußen möglichst zu vermeiden. „Es herrscht eine grundsätzliche Volatilität der Regeln in Sachen Quarantäne“, sagt Schenck.

Für die Weltwirtschaft hätte eine chinesische Invasion in Taiwan verheerende Folgen. So bräche die globale Halbleiter-Wertschöpfung zusammen. Mehr dazu lesen Sie hier.

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