Nord Stream 2, Corona, Cybersicherheit, … Wenn Bundeskanzlerin Angela Merkel heute den US-Präsidenten Joe Biden im Weißen Haus trifft, gibt es viel zu besprechen. Ein weiteres Thema, das auf der Agenda stehen dürfte: Geschäftsreisen in die USA. Denn während US-Bürger wieder uneingeschränkt in den Schengen-Raum reisen dürfen, hat Präsident Biden mit einer Presidential Proclamation das Einreiseverbot aus Deutschland bis auf weiteres erneuert.
„Geschäftsreisen sind derzeit nur mit der Ausnahmegenehmigung NIE möglich“, erklärt Hilde Holland mit Interview mit PRODUKTION. Die New Yorker Rechtsanwältin und Partnerin bei Wuersch & Gering sitzt auch im Vorstand der AHK New York. Von NIE – National Interest Exception – sind nur US-Bürger, bestimmte Familienmitglieder von US-Bürgern und Green-Card-Inhaber ausgeschlossen.
Und für wen gelten nun die Sonderregeln? „Wenn jemand aus Deutschland nachweist, dass seine Firma selbst ein Tochterunternehmen in den USA hat oder Kunden, die dort an der Infrastruktur tätig sind, oder in der Supply Chain zur Infrastruktur arbeiten, dann kann ein Geschäftsreisender einen NIE Antrag beim U.S. Consulate stellen, und nach Bewilligung des NIE, in die USA einreisen“, erklärt Holland. Die Person müsse aber nachweisen, dass die Arbeit zur Unterstützung der Infrastruktur dient oder dass der Reisende in einer Führungsposition ist und er eine vitale Unterstützung für eine wichtige wirtschaftliche Aktivität leistet.
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Wann Techniker in die USA einreisen dürfen
Eine weitere Ausnahme: „Techniker, die eine Maschine eines deutschen Herstellers liefern, dürfen zum Beispiel auch einreisen, wenn der Kunde ein Unternehmen ist, das für den Infrastruktur-Sektor tätig ist, oder aber vitale Unterstützung für den US-Kunden leistet, der ohne diese zum Beispiel seine Produktion nicht aufrechterhalten kann.“ Für Messen oder einen reinen Kundenbesuch dürfen Geschäftsleute aus Deutschland derzeit nicht einreisen, sagt Holland. Jede Anfrage sei aber natürlich anders. Sie bekomme täglich mindestens 15 bis 20 Anfragen und schreibe fünf bis acht Anträge für NIE.
Gegen diese Einschränkungen wehrt sich unter anderem der VDMA. „Die Ausnahmegenehmigung NIE hilft nur bedingt weiter, da sie nur für bestimmte Ausnahmefälle gilt“, sagt Ulrich Ackermann, Leiter VDMA Außenwirtschaft, in einem Statement. Die EU und die Bundesregierung seien hier gefordert, die Partner in Washington von ihrer Blockade abzubringen.
"Unter den Einreisebeschränkungen leidet die Produktion in den USA, an der auch zahlreiche US-amerikanische Arbeitsplätze hängen", erklärte außerdem Wolfgang Niedermark, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Deutschen Industrie. Laut US-Außenministerium beschäftigen amerikanische Tochtergesellschaften deutscher Firmen rund 900.000 US-Amerikaner.
Die Ausnahmegenehmigung gilt jetzt länger
Vergangene Woche gab es jedoch einen Rückschlag: Die NIE gilt nun für ein Jahr und man kann mehrfach mit der Genehmigung einreisen. „Das heißt, Menschen, die schon eine NIE haben, können diese wiederverwenden“, sagt Holland. Die Anwältin sieht mit diesem Schritt ein Indiz, dass das Einreiseverbot nicht so schnell aufgehoben werden wird.
Sie erklärt: „Präsident Biden schaut sich den Schengen-Raum an und nicht Deutschland alleine.“ Deshalb glaube sie nicht, dass der Besuch von Angela Merkel etwas ändern wird. „Das State Department hat im Mai gesagt, dass sie sich einen Mittelwert der Coronazahlen im Schengen-Raum anschauen und wie es mit den Impfungen in den Schengen Ländern vorangeht. Danach werden dann die Entscheidungen getroffen“, erläutert Holland.
So umgehen Firmen das Einreiseverbot
Auch sie beobachtet, dass die Situation für viele Unternehmen sehr schwierig ist, weil die jeweiligen Spezialisten und Manager erst mit Verzögerung in die USA einreisen dürfen. „Einige Firmen, die nicht unter die Ausnahme fallen, schicken ihre Mitarbeiter in sogenannte ‚non-banned‘-Länder, von denen man aus in die USA reisen darf. Sie bleiben da dann 14 Tage und reisen von dort in die USA“, sagt Holland.
Viel laufe außerdem weiterhin über Videocalls wie Zoom ab. „Seit ein bis zwei Monaten merke ich aber, dass die Ungeduld der Mandanten wächst. Viele Unternehmen sagen, sie können nicht mehr nur via Zoom verhandeln, und dass Sie durch die versagte US-Einreise Umsatz verlieren“, berichtet Holland.
Dazu kommen dann auch noch menschliche Tragödien – zum Beispiel, wenn Familienmitglieder in Deutschland krank werden oder sterben. In manchen Fällen könne der deutsche Mitarbeiter zwar die USA verlassen, habe dann aber eventuell Schwierigkeiten, in die USA zurückzukehren, erklärt Holland. Einzige Ausnahme: Der Mitarbeiter ist dazwischen 14 Tage in einem Land ohne Einreiseverbot in die USA.
Auch andere Visa sind betroffen
Und es gibt noch ein weiteres Problem: Die Ausnahmegenehmigungen haben auch Folgen für andere Verfahren. Denn derzeit bearbeitet das Konsulat in Frankfurt nur die NIE Ausnahmegenehmigungen und E-Visa. Alle anderen Visa wurden von den Konsulaten in Berlin und München übernommen, sagt Holland. „Aufgrund von Personaleinsparungen aufgrund von Covid kann man momentan mit einer Wartezeit von zehn bis zwölf Monaten für einen Interviewtermin für L, H, J, B und anderen Visatypen rechnen.“
Bei E Visa, die in Frankfurt bearbeitet werden, gebe es momentan eine vier- bis sechswöchige Wartezeit für ein Interview. „Es ist sehr ungewiss, wann sich die Situation an den U.S. Konsulaten entspannen wird“.
Auch die Bearbeitungszeiten für NIEs sind aufgrund der Vielzahl der Anträge länger geworden. „Zu Beginn waren es noch drei bis sieben Tage, inzwischen sind es zwei bis drei Wochen“, so die New Yorker Anwältin. Termingeschäfte seien dadurch schwierig geworden.
„Es ist nicht ganz fair, dass US-Bürger nach Europa einreisen dürfen, aber keine Gegenseitigkeit für deutsche Bürger besteht“, konstatiert Holland. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Schengen-Staaten von den Vereinigten Staaten nach wie vor als Hochrisikogebiet eingestuft werden, sagt auch Ackermann. Er fordert: „Geschäftsreisen in die USA müssen wieder ohne Beschränkungen möglich sein.“