Ein Mann sitzt mit Hemd und einer gepunkteten roten Hose vor einem Laptop und winkt seinem Gesprächspartner, der online zugeschaltet ist, zu.

Viele Beschäftigte sind aufgrund der Corona-Pandemie im Homeoffice. - (Bild: Adobe Stock/Studio Romantic)

Die Einführung eines Rechts auf Homeoffice für Arbeitnehmer in Deutschland ist ungewiss. Das Bundeskanzleramt sieht einen entsprechenden Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) als nicht geeignet für die weitere Abstimmung zwischen den Bundesministerien an, hieß es am Dienstag (6.10.) in Berlin aus dem Kanzleramt. Ohne eine solche Ressortabstimmung wäre die Gesetzesinitiative gescheitert.

Diese Abstimmung steht bei der Einbringung eines Gesetzesentwurfs durch die Bundesregierung vor dem formalen Beschluss des Bundeskabinetts. Im Kanzleramt hieß es, im Koalitionsvertrag stehe explizit ein Auskunftsrecht - jedoch kein Rechtsanspruch auf Homeoffice.

Heils Ressort ließ den Einwand nicht gelten. "Mobile Arbeit zu fördern und zu erleichtern ist im Koalitionsvertrag verankert", sagte ein Sprecher. Eine Stellungnahme des Kanzleramtes liege dem Ministerium im Übrigen nicht vor. "Das Bundesarbeitsministerium setzt auf konstruktive Gespräche auf Regierungsebene."

So sieht der Gesetzesentwurf zum Homeoffice aus

Aber auch an der Spitze der Unionsfraktion gibt es Widerstand. "Man muss nicht alles irgendwo durch ein zusätzliches Gesetz regeln", sagte Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) vor einer Sitzung der Abgeordneten. "Wir sollten über die Vorhaben, die wir momentan vereinbart haben, hinaus keine weiteren Ziegelsteine in den Rucksack der Wirtschaft reinlegen."

Der Referentenentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt, sieht unter anderem Geldbußen von bis zu 30.000 Euro für Unternehmen vor, wenn diese nicht für eine ordnungsgemäße Aufzeichnung von Arbeitszeitnachweisen für mobil arbeitende Arbeitnehmer sorgen. Das 'Handelsblatt' hatte zuvor über diesen Aspekt berichtet.

Heil hatte am Wochenende in der 'Bild am Sonntag' das "Mobile Arbeit Gesetz" für einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice angekündigt. Beschäftigte sollen bei einer Fünf-Tage-Woche demnach 24 Tage im Jahr mobil oder im Homeoffice arbeiten dürfen. Voraussetzung soll sein, dass die Tätigkeit sich dafür eignet und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Für weitergehende Vereinbarungen soll der Arbeitgeber innerhalb einer bestimmten Frist begründen müssen, warum er ein Gesuch auf mobile Arbeit oder Homeoffice ablehnt. Sonst gilt der Wunsch des Beschäftigten für längstens sechs Monate als bewilligt.

Fachkräfte durch Homeoffice ans Unternehmen binden

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart: "Wir wollen mobile Arbeit fördern und erleichtern. Dazu werden wir einen rechtlichen Rahmen schaffen. Zu diesem gehört auch ein Auskunftsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber über die Entscheidungsgründe der Ablehnung sowie Rechtssicherheit für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber im Umgang mit privat genutzter Firmentechnik."

Gegen einen Rechtsanspruch auf Homeoffice wandte sich auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). "Ich finde, es hilft nicht", sagte der CDU-Vize. Aus seiner Sicht wäre dies "eher ein Zubau an Bürokratie als ein Abbau". Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte sich entsprechend geäußert.

Heil hatte seinen Vorstoß auch mit den Erfahrungen in der Coronakrise begründet. "Das Virus hat uns gelehrt, dass viel mehr mobiles Arbeiten möglich ist als wir dachten." Tatsächlich sind Beschäftigte in vielen Unternehmen und Behörden seit Monaten zumindest teils mobil am Arbeiten. "Brauchen wir das Büro noch?", fragte zuletzt das 'Zeit Magazin'.

Laut Heils Ministerium bestehen zwar schon heute Möglichkeiten, mobil zu arbeiten, etwa um Fachkräfte zu binden. Dennoch herrsche im Ländervergleich eine starke "Präsenspflicht bzw. Anwesenheitskultur", so das Ministerium mit Blick auf die Unternehmenskultur jenseits der Coronakrise.

Minister gerät regelmäßig in Konflikt mit der Union

Skeptische Kommentare zu Heils Vorstoß waren von AfD und FDP gekommen. Den Grünen und den Linken ging Heil nicht weit genug. CSU-Generalsekretär Markus Blume hatte Heil "Regulierungsfantasien" vorgeworfen.

Regelmäßig gerät Heil - wie bereits seine Vorgängerin Andrea Nahles - mit Vorstößen in Konflikt mit der Union. SPD-Fraktionsvize Katja Mast sagte der dpa: "Das ist schon fast rituell - wo es der SPD um Arbeitnehmerrechte geht, blockiert die CDU." Die Koalition hatte auf Basis von Vorschlägen des Arbeitsministeriums bereits mehrere Rechtsansprüche für Arbeitnehmer geschaffen. Dazu zählen ein Anspruch auf eine befristete Reduzierung von Arbeitsstunden oder ein Recht auf Qualifizierung.

DGB-Chef Reiner Hoffmann hatte den geplanten Anspruch auf bis zu 24 Tage mobiles Arbeiten als unzureichend kritisiert: "Ein solcher Minimalanspruch ist eine Konzession an die Arbeitgeber, die bei dem Thema immer noch blockieren."

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dpa