Kurzarbeitergeld: Verlängerung bis Ende 2026 geplant
Industriearbeitsplätze geraten unter Druck: Wegen globaler Unsicherheiten will das Arbeitsministerium das Kurzarbeitergeld erneut verlängern – bis Ende 2026.
Das Bundesarbeitsministerium plant erneut eine Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate.Stockfotos-MG - stock.adobe.com)
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Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis 2026 geplant
Das Bundesarbeitsministerium plant eine erneute Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld – diesmal auf bis zu 24 Monate. Ein entsprechender Verordnungsentwurf liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Als Begründung nennt das Ministerium die wirtschaftlichen Unsicherheiten, die für das Jahr 2026 erwartet werden. Insbesondere exportorientierte Branchen seien stark von der unberechenbaren Handels- und Sicherheitspolitik der USA sowie von möglichen Reaktionen internationaler Handelspartner betroffen.
Arbeitsministerin Bärbel Bas betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung stabiler Arbeitsverhältnisse in Deutschland: „Ich kämpfe um jeden guten Industriearbeitsplatz in unserem Land.“ Sie verwies auf das Investitionspaket von 500 Milliarden Euro, das jedoch nicht ausreiche, um alle betroffenen Unternehmen zu entlasten. „Einige Unternehmen und vor allem ihre Beschäftigten sind in der aktuellen Situation auf Unterstützung angewiesen“, sagte Bas. Die geplante Verlängerung der Bezugsdauer auf 24 Monate bis Ende 2026 solle daher „sehr schnell auf den Weg“ gebracht werden. Dabei betonte die Ministerin: „Als Arbeitsministerin stehe ich an der Seite der Beschäftigten und der Unternehmen in diesem Land.“
Folgen für Unternehmen und Beschäftigte
Bärbel Bas, Bundesministerin für Arbeit und Soziales.Bundesregierung / Steffen Kugler)
Regulär ist das Kurzarbeitergeld auf maximal zwölf Monate begrenzt. Die geplante Ausweitung soll sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch Unternehmen zugutekommen. Für die Beschäftigten bedeute das eine höhere Jobsicherheit in einer volatilen wirtschaftlichen Lage. Unternehmen wiederum könnten ihre eingearbeiteten und erfahrenen Fachkräfte trotz rückläufiger Aufträge weiterhin halten, ohne direkt Kündigungen aussprechen zu müssen.
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Das Bundesarbeitsministerium warnt in seinem Entwurf vor möglichen drastischen Folgen, sollte es zu keiner Verlängerung kommen. Ohne die Maßnahme drohe „ein erheblicher Personalabbau bei den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben“. Finanzielle Auswirkungen sind ebenfalls zu erwarten: Das Ministerium rechnet mit Mehrausgaben zulasten des Haushaltes der Bundesagentur für Arbeit in Höhe von rund 180 Millionen Euro.
Zahlen zur aktuellen Lage
Momentan befinden sich rund 209.000 Beschäftigte in Kurzarbeit. Diese Zahl verdeutlicht den anhaltenden Unterstützungsbedarf – besonders im verarbeitenden Gewerbe. Im Vergleich: Vor der Corona-Pandemie lag die Zahl der Kurzarbeiter im September 2019 bei lediglich 75.000.
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Ein Großteil der aktuell Kurzarbeitenden ist in der Industrie tätig. Rund 76 Prozent entfallen auf das Verarbeitende Gewerbe. Besonders betroffen sind hier der Maschinenbau sowie die Herstellung von Metallerzeugnissen. Diese Schlüsselbranchen sind nicht nur zentral für den Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern auch stark abhängig von global funktionierenden Liefer- und Absatzketten.
Bereits in der Vergangenheit wurde die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld mehrfach verlängert. Auch derzeit gilt eine Sonderregelung, die eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten vorsieht. Diese Maßnahme läuft jedoch planmäßig am 31. Dezember 2025 aus. Mit der neuen Initiative soll sichergestellt werden, dass die Wirtschaft auch darüber hinaus flexibel auf mögliche Krisen reagieren kann.
Das Konzept der Kurzarbeit hat sich insbesondere in der Corona-Krise als wirksames Instrument zur Beschäftigungssicherung bewährt. Die nun geplante Verlängerung folgt diesem bewährten Prinzip – angepasst an die geopolitisch veränderten Rahmenbedingungen.
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Mit Material der dpa
FAQ – Kurzarbeitergeld und geplante Verlängerung
Was ist Kurzarbeit? - Kurzarbeit bedeutet, dass Beschäftigte vorübergehend weniger oder gar nicht arbeiten. Der Verdienstausfall wird teilweise durch das Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit kompensiert.
Wie lange kann aktuell Kurzarbeitergeld bezogen werden? - Derzeit liegt die maximale Bezugsdauer bei 24 Monaten. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2025.
Warum wird eine Verlängerung angestrebt? - Wirtschaftliche Unsicherheiten, insbesondere im Export, machen eine Verlängerung notwendig. Ziel ist die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Stabilisierung der Unternehmen.
Wer ist besonders betroffen? - Etwa 76 Prozent der derzeit in Kurzarbeit befindlichen Beschäftigten arbeiten im Verarbeitenden Gewerbe – besonders im Maschinenbau und in der Metallerzeugung.
Welche finanziellen Auswirkungen hat die Verlängerung? -
Das Bundesministerium für Arbeit rechnet mit Mehrausgaben von rund 180 Millionen Euro für die Bundesagentur für Arbeit.