Strengere Schadstoffgrenzwerte, schnellere Genehmigungen und ein umstrittener Zeitpunkt: Der neue Gesetzesentwurf bringt Bewegung in die Industriepolitik.
Mit einem neuen Gesetzesentwurf will die Bundesregierung den Ausstoß von Schadstoffen durch Industriebetriebe stärker regulieren. Das Bundeskabinett hat dazu eine Vorlage beschlossen, die die novellierte EU-Richtlinie zu Industrieemissionen in nationales Recht überführt. Ziel ist es, Luftverschmutzung weiter zu reduzieren und gleichzeitig Investitionen in klimafreundliche Technologien zu fördern. Bereits die bisherige Richtlinie habe „für verbesserte Luftqualität in vielen Regionen gesorgt“, heißt es im Entwurf. Dennoch bleibe Luftverschmutzung die häufigste umweltbedingte Ursache für vorzeitige Todesfälle in der EU.
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Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) betont die Ausrichtung der neuen Vorschriften: „Die überarbeitete Richtlinie setzt nun zusätzliche Anreize, in moderne Umwelttechnik zu investieren.“ Damit sollen nicht nur ökologische Ziele verfolgt, sondern auch wirtschaftliche Perspektiven für innovative Unternehmen geschaffen werden.
Spielräume für Industrieunternehmen
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Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass strengere Grenzwerte künftig stärker auf klimafreundliche Technologien ausgerichtet werden. Unternehmen, die nachweislich bereits Maßnahmen zum Umstieg auf solche Technologien ergreifen, sollen bei bestimmten Regelungen einen Aufschub von bis zu acht Jahren erhalten. Ziel ist es, Fehlanreize zu vermeiden, die noch einmal Investitionen in fossile Technologien begünstigen könnten.
Die Bundesregierung will zudem Verfahren beschleunigen und damit Betriebe entlasten. So sollen durch höhere Schwellenwerte bei Bauvorhaben verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen seltener erforderlich sein. Laut dem Entwurf sei dies durch Spielräume im EU-Recht möglich. Auch Länder und Industrie waren laut Umweltminister Schneider „intensiv beteiligt“ an der Ausarbeitung dieser Vereinfachungen.
Trotz der vorgesehenen Entlastungen stößt der Zeitpunkt des Gesetzesvorhabens auf deutliche Kritik. Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) äußert sich mit Blick auf die laufenden Abstimmungen in Brüssel besorgt. Dort hatte die EU-Kommission im Dezember Lockerungen der Umweltvorgaben vorgeschlagen, über die jedoch noch keine endgültige Entscheidung vorliegt. Der deutsche Entwurf sei laut Bundesumweltministerium bereits an diese Vorschläge angepasst – unter anderem bei den Übergangsfristen.
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Für den VCI ist das Vorgehen dennoch problematisch. Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup kritisiert: „Berlin baut Bürokratie auf, obwohl sie in Brüssel gerade wieder abgeräumt werden soll.“ Die Bundesregierung erzeuge damit nicht die versprochene Planungssicherheit, sondern vielmehr Rechtsunsicherheit. „Das ist ein Widerspruch, den sich der Standort aktuell nicht leisten kann.“
Zeitdruck durch EU-Vorgaben
Die überarbeitete EU-Schadstoffrichtlinie ist bereits im August 2024 in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten haben bis Juli 2026 Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland kommt das Vorhaben damit in eine entscheidende Phase. Im Koalitionsvertrag hatten SPD und Union festgehalten, die Richtlinie „so schlank wie möglich“ umzusetzen – ein politisches Ziel, das nun auf dem Prüfstand steht.
Der Bundestag wird sich als nächstes mit dem Gesetzesentwurf befassen. Ob die geplanten Entlastungen und Übergangsregelungen ausreichen, um auch wirtschaftliche Akzeptanz zu sichern, bleibt dabei offen.
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Reaktionen und Ausblick
Mit dem Kabinettsbeschluss sendet die Bundesregierung ein Signal: Der Klimaschutz im Industriesektor soll nicht nur mit strengeren Regeln, sondern auch mit Strukturreformen vorangetrieben werden. Gleichzeitig offenbart die Kritik der Chemieindustrie die Spannungen zwischen ökologischen Zielen und wirtschaftlicher Realität.
Während der Gesetzesentwurf sowohl ambitionierte Umweltziele als auch pragmatische Erleichterungen für Unternehmen berücksichtigt, bleibt die zentrale Herausforderung bestehen: Ein Gleichgewicht zwischen regulatorischem Druck und verlässlichen Rahmenbedingungen zu finden.
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Mit Material der dpa
FAQ – Häufige Fragen zum Gesetzesentwurf
Wer hat den Gesetzesentwurf beschlossen? - Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf beschlossen.
Was ist das Ziel der neuen Schadstoffregeln? - Ziel ist es, die Luftverschmutzung weiter zu reduzieren und Investitionen in klimafreundliche Technologien zu fördern.
Welche Entlastungen sind für Unternehmen vorgesehen? - Vereinfachte Verfahren, Aufschub bei Vorschriften von bis zu acht Jahren und höhere Schwellenwerte für Umweltprüfungen.
Warum gibt es Kritik von der Chemieindustrie? - Der Verband der Chemischen Industrie sieht durch den Zeitpunkt des Gesetzes zusätzliche Bürokratie und fehlende Planungssicherheit.
Wann muss die EU-Richtlinie national umgesetzt sein? - Die Frist zur Umsetzung endet im Juli 2026.