Hohe Energiekosten bleiben ein Belastungsfaktor für die Industrie. Mit Strompreiskompensation und Industriestrompreis stehen zwei Instrumente bereit. Doch Unterschiede bei Förderhöhe und Fristen machen strategisches Handeln erforderlich.
Wann lohnt sich die Strompreiskompensation mehr als der Industriestrompreis? Neue Sektoren profitieren, Fristen laufen.tanit - stock.adobe.com
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Mit der
Strompreiskompensation möchte die EU stromintensive Unternehmen dabei
unterstützen, im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Dementsprechend steht
sie nur Unternehmen aus den Wirtschaftszweigen zur Verfügung, die typischerweise
einen hohen Stromverbrauch haben. „Was viele nicht mitbekommen haben ist, dass
die Bunderegierung die Strompreiskompensation Anfang des Jahres um einige Sektoren
bzw. Teilsektoren erweitert hat“, erläutert Marek Fritz, Teamleiter
kaufmännische Energieoptimierung bei BFE Institut für Energie und Umwelt.
Unternehmen,
die die Strompreiskompensation in Anspruch nehmen möchten, müssen bei der
Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einen Antrag einreichen. Die Antragsfrist
für die Beihilfe 2026 läuft am 30. Juni 2026 ab.
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„Alle Unternehmen der
betreffenden Sektoren, die sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden,
können einen solchen Antrag stellen“, ergänzt Marek Fritz. „Bei einem
Stromverbrauch von unter zwei Gigawattstunden pro Jahr lohnt sich dies jedoch oft
nicht, denn der Antragsprozess ist nicht ganz trivial. Unternehmen mit einem
Verbrauch von über zwei Gigawattstunden sollten deshalb auch sofort damit
beginnen.“
Seit Anfang 2026 zum Erhalt der Strompreiskompensation berechtigt:
Chemie und Kunststoff:
Sektor
2012: Hersteller von Farbstoffen und Pigmenten
Sektor
2014 - 2017: Hersteller von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien,
Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Kunststoffen in Primärformen und synthetischem
Kautschuk in Primärformen
Sektor
2060: Hersteller von Chemiefasern
Metall: Sektor
2431 und 2434: Hersteller von Blankstahl und kaltgezogenem Draht
Bergbau: Sektoren
0710 und 0729: Eisenerzbergbau und sonstiger Metallerzbergbau
Glas / Keramik: Sektoren
2311, 2313, 2314: Hersteller von Flachglas, Hohlglas, Glasfasern und Waren
daraus sowie Hersteller von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -platten
Holz / Papier: Sektor
1621: Hersteller von Furnier-, Sperrholz-, Holzfaser- und Holzspanplatten
Textilien: Sektoren
1310 und 1395: Spinnstoffaufbereitung und Spinnerei, Hersteller von Vliesstoff
und Erzeugnissen daraus (ohne Bekleidung)
Nahrungsmittel: Sektoren
1041 und 1106: Hersteller von Ölen und Fetten (ohne Margarine etc.) sowie Malz
Elektronik: Sektor
2720: Hersteller von Batterien und Akkumulatoren
Strompreiskompensation
verspricht höhere Beihilfe
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Die
Strompreiskompensation wird nicht auf Unternehmens-, sondern auf Produktebene gewährt.
Unternehmen müssen deshalb ihren Stromverbrauch transparent, nachvollziehbar
und prüffähig nach Produkten, bzw. andere Verbräuche wie Infrastruktur,
abgrenzen. Dies ist mit einem belastbaren Messkonzept und strukturierten
Energiedaten zu belegen.
Anhand von
Produkt-Benchmarks wird auf dieser Basis die Höhe der Beihilfe bestimmt. Sie
beträgt je nach Produkt zwischen drei und vier Cent pro Kilowattstunde. Unternehmen
mit einem beihilfefähigen Stromverbrauch von zehn Gigawattstunden pro Jahr können
dementsprechend mit rund 370.000 Euro pro Jahr rechnen. „Das ist bei vielen
Unternehmen mehr als sie über den Industriestrompreis erwarten können “, so die
Einordnung von Marek Fritz.
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Ein Unternehmen mit demselben anrechenbaren
Verbrauch wird über den Industriestrompreis aller Voraussicht nach eine
Beihilfe von maximal 200.000 Euro im Jahr erhalten. Wenn es mindestens 80 % des
Beihilfebetrags in Flexibilitätsmaßnahmen, wie zum Beispiel ein
Spitzenlastmanagement oder Batteriespeicher, investiert, können noch 10 %
Flex-Bonus hinzukommen – in diesem Fall also 20.000 Euro. Selbst dann liegt der
Beihilfebetrag noch deutlich unter dem der Strompreiskompensation.
Steht der
Antrag, muss er von einem Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert werden, bevor
er bei der DEHSt einzureichen ist.
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Wird der
Antrag gewährt, muss das Unternehmen einen gewissen Anteil der Beihilfe in
Energieeffizienz- oder Klimaschutzmaßnahmen reinvestieren. Wie hoch dieser
Anteil ist, wird anhand der individuellen Situation des Unternehmens bestimmt. „Eine
mögliche Gegenleistung ist die Investition in Messtechnik und Energiemonitoring-Software.
Das empfiehlt sich für alle Unternehmen, die noch nicht ausreichend damit
ausgestattet sind, um Transparenz über ihre Verbräuche zu erlangen“, erläutert
Marek Fritz.
„Denn damit haben sie nicht nur eine Gegenleistung erbracht, sondern
verfügen auch über die nötigen Werkzeuge, um ihren Stromverbrauch für den
Antrag produktspezifisch abzugrenzen und um ihre Energieeffizienz künftig systematisch
zu erhöhen – und so die Stromkosten weiter zu reduzieren.“ Ebenfalls als
Gegenleistung zählt der Strombezug aus ungeförderten erneuerbaren Energien,
jedoch nur bis maximal 30 Prozent des Stromverbrauchs.
Im Antrag
zur Strompreiskompensation 2027 sind die Gegenleistungen, die das Unternehmen
2026 erbracht hat, dann auch nachzuweisen. Im diesjährigen Antrag entfällt dies
noch.
Derzeit läuft
die Strompreiskompensation bis zum Jahr 2030, möglicherweise wird sie bis 2035
verlängert.
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Details
zum Industriestrompreis erst Ende 2026
Der
Industriestrompreis soll Unternehmen ebenfalls bereits in diesem Jahr bei den Stromkosten
entlasten. Der Antrag hierfür wird jedoch wahrscheinlich erst 2027 fällig
werden. Denn derzeit liegt erst ein Entwurf der Förderrichtlinie vor. Sie soll
bis Mitte des Jahres finalisiert und durch die EU-Kommission genehmigt werden.
Zudem soll bis dahin auch die Finanzierung geklärt sein. Dann stehen für
Unternehmen die wichtigsten Eckpunkte fest, Details zur Antragstellung sind
erst gegen Ende 2026 zu erwarten. Derzeit ist der Industriestrompreis lediglich
für die Verbrauchsjahre 2026 bis 2028 vorgesehen.
Nach
aktuellem Entwurf wird die Entlastungshöhe rund vier Cent pro Kilowattstunde
betragen. „Sie gilt jedoch nur für 50 % des Stromverbrauchs, deshalb wird der
Entlastungsbetrag in der Regel geringer ausfallen als bei der
Strompreiskompensation“, so Marek Fritz.
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Gegenleistungen
sind auch beim Industriestrompreis vorgesehen, laut Entwurfspapier müssen
Unternehmen 50 % des Entlastungsbetrags innerhalb von 48 Monaten in
Gegenleistungen reinvestieren, zum Beispiel in erneuerbare Energien,
Energiespeicher oder Elektrolyseure, in Energieeffizienz-, Elektrifizierungs- oder
Flexibilitätsmaßnahmen oder auch in eine Modernisierung ihrer Infrastruktur.
Der
abschließende Rat des Energiekosten-Experten: „Für alle Unternehmen, die beihilfefähige
Produkte herstellen und einen Stromverbrauch von über zwei Gigawattstunden pro
Jahr haben, empfehlen wir ganz klar: Beginnen Sie umgehend, den Antrag auf Strompreiskompensation
zu erstellen und profitieren Sie noch dieses Jahr von den interessanten
Beihilfen.“
Quelle: BFE Institut für Energie und Umwelt
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FAQ zu Strompreiskompensation und Industriestrompreis
Was unterscheidet Strompreiskompensation und Industriestrompreis?
Die Strompreiskompensation wird produktbezogen gewährt und liegt bei drei bis vier Cent pro Kilowattstunde, während der Industriestrompreis rund vier Cent für 50 Prozent des Verbrauchs vorsieht.
Welche Unternehmen profitieren besonders von der Strompreiskompensation?
Stromintensive Betriebe aus definierten Sektoren mit mehr als zwei Gigawattstunden Jahresverbrauch.
Welche Fristen gelten für die Strompreiskompensation?
Der Antrag für die Beihilfe 2026 muss bis zum 30. Juni 2026 bei der DEHSt eingereicht werden.
Welche Gegenleistungen sind erforderlich?
Reinvestitionen in Energieeffizienz- oder Klimaschutzmaßnahmen, etwa Messtechnik, Energiemonitoring oder ungeförderte erneuerbare Energien bis zu 30 Prozent des Verbrauchs.