Welder at work in an industrial plant, using multi-process welding techniques on a pressure vessel.

Behälter- und Apparatebauer/innen stellen Kessel und druckfeste Reaktionsbehälter für die Verfahrenstechnik und die Nahrungs- und Lebensmittelindustrie her. Des Weiteren können Sie aber auch Wärmetauscher oder Turbinengehäuse für die Energie- und Versorgungstechnik produzieren. (Bild: BMMP Studio - stock.adobe.com)

Berufsbild Behälter- und Apparatebauer/In

Der Beruf des Behälter- und Apparatebauers ist ein technischer Handwerksberuf, der auf die Herstellung, Montage und Wartung von Behältern, Apparaten und Anlagen spezialisiert ist. Diese Fachleute arbeiten vor allem mit Metall und Kunststoff und fertigen Bauteile für verschiedene Industriebereiche, wie Chemie, Pharmazie, Lebensmittelverarbeitung und Umweltschutz.

Der Beruf des Behälter- und Apparatebauers erfordert eine spezialisierte Ausbildung, in der Fertigkeiten wie Schweißtechniken, Materialbearbeitung und das Lesen technischer Zeichnungen vermittelt werden. Die Ausbildung öffnet Türen in Industrien wie den Anlagenbau, die Chemie- und Pharmaindustrie sowie die Lebensmittelverarbeitung. Mit entsprechenden Weiterbildungen sind auch Aufstiegsmöglichkeiten, etwa zum Meister, möglich.

Serie: Industrieberufe vorgestellt

Industrieberufe vorgestellt, erstellt mit KI
In unserer Serie "Industrieberufe vorgestellt" stellen wir Ihnen die populärsten Ausbildungen und Studiengänge aus der Industrie vor. (Bild: KI)

Sie erwägen eine technische Ausbildung oder ein Studium, sind sich jedoch noch nicht sicher, in welchem Bereich Sie sich spezialisieren möchten? Im Folgenden stellen wir Ihnen einige der populärsten Berufe und die damit verbundenen Ausbildungswege vor.

Hier finden Sie noch weitere Artikel der Serie "Industrieberufe vorgestellt".

Qualifikationen und Ausbildung: Wie wird man Behälter- und Apparatebauer:in?

Berufsausbildung zur Behälter- und Apparatebauer:in

Die Ausbildung zum Behälter- und Apparatebauer ist eine duale Berufsausbildung, die etwa 3,5 Jahre dauert. Sie kombiniert praktische Erfahrungen im Betrieb mit theoretischem Unterricht in der Berufsschule. Die Ausbildung umfasst Inhalte wie Metallbearbeitung, Schweißtechniken, Lesen technischer Zeichnungen und die Montage von Behältern und Apparaten. Dabei lernen die Auszubildenden, präzise und sicher mit modernen Maschinen und Werkzeugen zu arbeiten. Voraussetzung sind mindestens ein Hauptschulabschluss, technisches Verständnis und handwerkliches Geschick. Nach der Ausbildung stehen zahlreiche Spezialisierungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten zur Verfügung, wie zum Beispiel der Schweißfachmann oder der Meister im Metallbau.

Die Inhalte der Ausbildung umfassen unter anderem Metallbearbeitung, Schweißtechniken, Fertigungs- und Montagetechniken, das Lesen und Erstellen technischer Zeichnungen sowie die Anwendung von Sicherheitsvorschriften. Ergänzt wird die Ausbildung durch den Umgang mit modernen Maschinen und die Qualitätskontrolle der gefertigten Produkte.

Die duale Ausbildung zum Behälter- und Apparatebauer kombiniert praktische Erfahrungen im Betrieb mit theoretischem Unterricht in der Berufsschule. Im Betrieb lernen die Auszubildenden die Anwendung von Werkzeugen und Maschinen, das Schweißen, sowie die Montage und Wartung von Behältern. In der Berufsschule werden die theoretischen Grundlagen wie Werkstoffkunde, technische Mathematik und Zeichnungen sowie Sicherheitsvorschriften vermittelt. Diese enge Verzahnung ermöglicht eine praxisorientierte Ausbildung.

Am 1. August 2024 sind wichtige Änderungen für die Berufsbildung in Kraft getreten. Das BBiG und die HwO wurden geändert, damit man auch digital und unterwegs ausbilden kann. Ausbildungsinhalte dürfen in angemessenem Umfang ohne gleichzeitige Anwesenheit der Auszubildenden und ihrer Ausbilder/innen am gleichen Ort digital vermittelt werden. Des Weiteren wurde ein Verfahren etabliert, um die individuelle berufliche Handlungsfähigkeit unabhängig von einem formalen Berufsausbildungsabschluss festzustellen und zu bescheinigen. Das Berufsvalidierungsverfahren ist erstmals ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden.