
Der Mittelstand ist von dem neuen Lieferkettengesetz ausgeschlossen, nur die größeren Unternehmen profitieren davon. - (Bild: Adobe Stock/enanuchit)
Das geplante Lieferkettengesetz soll nach den Worten von Entwicklungsminister Gerd Müller zunächst nicht für den Mittelstand gelten. Der CSU-Politiker sagte dem "Handelsblatt" (Mittwoch, 23.09), natürlich würden er und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die besondere Lage des Mittelstands kennen. "Zunächst werden von diesem Gesetz deshalb auch nur größere Unternehmen umfasst. Die kennen diese Mechanismen. Das Gesetz gilt nicht für Handwerksbetriebe und kleinere Firmen", erklärte Müller. Außerdem werde es "Übergangsfristen und eine Evaluierung geben. Wir bieten auch jedem Unternehmen Beratungen an". Mit dieser "Mittelstandskomponente" wolle man dafür sorgen, "kleineren Unternehmen die Angst zu nehmen, dass sie das nicht leisten können".
Müller mahnte jedoch: "Niemand kann mir erzählen, dass man in Zeiten von Digitalisierung und Blockchain seine Lieferketten nicht im Blick haben kann." Der CSU-Politiker kritisierte die ablehnende Haltung der Wirtschaftsverbände: "Der Großteil der Unternehmen selbst ist viel weiter als ihre Verbände." Der Minister betonte: "Wir können nicht immer die Reichen reicher machen auf Kosten der Armen. Ein Großteil unseres Wohlstandes basiert auf Auslagerung der Produktion, Ausbeutung, Sklavenlöhnen, Raubbau an Mensch und Natur. Das muss ein Ende haben."
Über Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz für die Wahrung der Menschenrechte in der weltweiten Produktion von Waren wird derzeit innerhalb der Bundesregierung verhandelt. Müller und Heil wollen eine Garantie für die Einhaltung der Menschenrechte - und zwar in Lieferketten zur Herstellung unter anderem von Kleidern, Schokolade oder Elektrogeräten. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) warnt vor einer zu großen Belastung der Wirtschaft.
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