Frau in gelben Oberteil, die mit einem Füller einen Vertrag unterschreibt

In Arbeitsverträgen müssen ab 1. August mehr Informationen stehen. (Bild: sitthiphong - stock.adobe.com)

Der Monatsanfang bringt oft neue Gesetze und Regelungen mit sich. Im August ist es das sogenannte Nachweisgesetz, durch das Arbeitgeber verpflichtet werden, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festzuhalten und auszuhändigen. Ziel soll eine „transparente und vorhersehbare Beschäftigung“ sein.

Zusammengefasst lässt sich sagen: Arbeitgeber müssen künftig mehr Informationen in den Arbeitsverträgen festhalten. Bisher mussten in einem Arbeitsvertrag Dinge wie Name und Anschrift der Vertragsparteien, Arbeitszeit, Urlaubsdauer, Kündigungsfristen etc. enthalten sein.

Viele dieser Punkte müssen nun ausführlicher beschrieben werden. Einige Beispiele:

  • Bei befristeten Arbeitsverträgen muss nun zwingend das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses festgehalten werden.
  • Der Arbeitsort muss ebenfalls im Vertrag stehen. Sollte mobiles Arbeiten möglich sein, muss im Vertrag stehen, dass sich der Beschäftigte den Arbeitsort frei wählen kann.
  • Die Dauer der Probezeit muss im Vertrag stehen.
  • Es müssen Angaben gemacht werden zur vereinbarten Arbeitszeit, Ruhepausen, Überstundenregelung und zum Schichtsystem.
  • Zudem ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, über das genaue Kündigungsverfahren zu informieren.
  • Ein möglicher Anspruch auf Fortbildung muss ebenfalls schriftlich erwähnt werden.

In Papierform statt digital: Kritik am neuen Gesetz

Die europäische Richtlinie, die jetzt in nationalem Recht umgesetzt wurde, erlaubt eigentlich, dass Unternehmen die Arbeitsbedingungen digital erfassen und dem Mitarbeitenden zur Verfügung stellen können. Im neuen Gesetz der Bundesregierung wurde das aber nicht umgesetzt. In Deutschland müssen demnach weiterhin Arbeitsverträge in Papierform ausgefertigt und handschriftlich unterschrieben werden.

„Die geplanten Regeln für Arbeitsverträge sind kein Schritt vorwärts, sondern zurück. Jetzt fehlt nur noch, dass man die Verträge mit der Postkutsche zum Adressaten transportieren muss“, kritisierte unter anderem Bitkom-Präsident Achim Berg. In Zeiten des Papiermangels wird – unter anderem auf Twitter – auch kritisiert, dass dadurch neue Papierberge produziert werden.

Bei digitalen Arbeitsverträgen droht Bußgeld

Ab August droht für jeden Arbeitsvertrag, der nur digital vorliegt, ein Bußgeld von 2.000 Euro. Das war bisher nicht der Fall.

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