Kurzarbeit bleibt länger möglich

Kabinett verlängert Kurzarbeit auf 24 Monate

Die Bundesregierung verlängert die mögliche Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld erneut auf 24 Monate. Der Schritt soll Betriebe in Krisenzeiten absichern – und Arbeitsplätze erhalten.

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Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld bleibt auf 24 Monate verlängert. Dazu beschloss das Bundeskabinett eine Verordnung der Bundesarbeitsministerin.
Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld bleibt auf 24 Monate verlängert. Dazu beschloss das Bundeskabinett eine Verordnung der Bundesarbeitsministerin.

Kabinettsbeschluss zur Kurzarbeit steht

Die Bundesregierung hat auf Initiative von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) eine erneute Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld beschlossen. Die entsprechende Verordnung passierte das Bundeskabinett in Berlin. Damit bleibt es für Unternehmen möglich, ihre Beschäftigten bis zu 24 Monate in Kurzarbeit zu halten – doppelt so lange wie in der regulären Regelung vorgesehen.

Diese Maßnahme sei notwendig angesichts „derzeitiger handels- und geopolitischer Risiken“, erklärte Bundesarbeitsministerin Bas. Ziel sei es, den Betrieben Planungssicherheit zu geben. Gleichzeitig betonte sie: „Wir schützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitslosigkeit und sichern ihre Einkommen.“

Hintergrund: Konjunkturelle Lage bleibt angespannt

Die deutsche Wirtschaft entwickelt sich weiterhin schwächer als erhofft. Gerade exportorientierte Branchen stehen unter Druck. Die Verordnung nennt in diesem Zusammenhang explizit die „sprunghafte Handels- und Sicherheitspolitik der USA“ als einen der Unsicherheitsfaktoren, denen sich Unternehmen aktuell gegenübersehen.

Kurzarbeit dient in solchen Phasen als zentrales arbeitsmarktpolitisches Instrument, um vorübergehende Auftragsrückgänge zu überbrücken, ohne Personal abbauen zu müssen. Für die Betriebe bedeutet dies eine finanzielle Entlastung, da die Bundesagentur für Arbeit einen Teil der Lohnkosten übernimmt.

Aktuelle Zahlen zur Kurzarbeit

Die Nutzung der Kurzarbeit war zuletzt leicht rückläufig. Laut der November-Statistik der Bundesagentur für Arbeit wurde im Zeitraum vom 1. bis 24. November für rund 34.000 Beschäftigte konjunkturelle Kurzarbeit neu angezeigt. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum des Septembers lag die Zahl bei 36.000.

Ob die angezeigte Kurzarbeit auch tatsächlich umgesetzt wird, ist zu diesem Zeitpunkt noch unklar. Insgesamt erhalten derzeit rund 200.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld.

Finanzielle Auswirkungen der Verlängerung

Ohne die beschlossene Verlängerung bestehe laut Verordnung die Gefahr eines „erheblichen Personalabbaus bei den von Kurzarbeit betroffenen Betrieben“. Entsprechend geht das Bundesarbeitsministerium von Mehrausgaben in Höhe von rund 180 Millionen Euro für die Bundesagentur für Arbeit aus. Diese Kosten fallen größtenteils im Jahr 2026 an, ein kleinerer Teil auch noch im darauffolgenden Jahr.

Weiterbildung als Chance

Regierungssprecher Stefan Kornelius verwies in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung von Qualifizierung während der Kurzarbeitsphasen. Die Zeit der verringerten Arbeitsleistung „kann und sollte“ für Weiterbildung genutzt werden. Gerade im Kontext der fortschreitenden Digitalisierung eröffne sich hier eine Möglichkeit, die Belegschaften für künftige Anforderungen fit zu machen.

Definition und Funktion von Kurzarbeit

Kurzarbeit bedeutet, dass Beschäftigte vorübergehend weniger arbeiten als vertraglich vereinbart – in vielen Fällen betrifft dies nicht die gesamte Belegschaft, sondern nur einen Teil davon. Die Arbeitszeit kann dabei bis auf null reduziert werden („Kurzarbeit Null“). Um Lohneinbußen abzufedern, zahlt die Bundesagentur für Arbeit das sogenannte Kurzarbeitergeld.

Ziel dieser Regelung ist es, Kündigungen zu vermeiden und Unternehmen sowie Beschäftigte durch vorübergehende wirtschaftliche Schwächephasen zu bringen. In der Vergangenheit hatte sich das Modell bereits in mehreren Krisen als wirksames Instrument erwiesen.

Gültigkeit und Fristen

Die aktuell geltende Sonderregelung zur verlängerten Bezugsdauer läuft regulär zum 31. Dezember 2025 aus. Die nun beschlossene Verlängerung gilt für ein weiteres Jahr – also bis Ende 2026.

Damit bleibt Unternehmen auch in den kommenden Monaten die Möglichkeit, flexibel auf konjunkturelle Schwankungen zu reagieren, ohne sofort strukturell eingreifen zu müssen.

Mit Material der dpa

FAQ zur Kurzarbeit

  • Was ist Kurzarbeit? – Kurzarbeit bedeutet, dass Beschäftigte zeitweise weniger arbeiten als üblich. Der Verdienstausfall wird durch Kurzarbeitergeld teilweise ausgeglichen.
  • Wie lange kann Kurzarbeitergeld bezogen werden? – Regulär bis zu 12 Monate. Durch die neue Verordnung bleibt die mögliche Bezugsdauer bis Ende 2026 auf 24 Monate verlängert.
  • Wer hat die Verlängerung beschlossen? – Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) die Verlängerung beschlossen.
  • Warum wurde die Bezugsdauer verlängert? – Wegen anhaltender geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu sichern und Unternehmen Planungssicherheit zu geben.
  • Wie viele Menschen sind aktuell in Kurzarbeit? – Aktuell erhalten rund 200.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld.
  • Was kostet die Verlängerung? – Es wird mit Mehrausgaben von etwa 180 Millionen Euro für die Bundesagentur für Arbeit gerechnet, vorwiegend im Jahr 2026.
  • Wie kann Kurzarbeit sinnvoll genutzt werden? – Die Bundesregierung empfiehlt, die Phase zur Weiterbildung zu nutzen, insbesondere im Hinblick auf Digitalisierung und Zukunftskompetenzen.