Während die Welt momentan stillzustehen scheint, müssen Unternehmensgeschäfte dennoch weitergehen. Trotz Auftragsstornierungen, unterbrochener Lieferketten und Mitarbeitern in Quarantäne. Besonderer Fokus muss nun auf die Liquidität und die Zahlungsfähigkeit gelegt werden, sagt Wolfram Lenzen. Der Diplom-Kaufmann ist Partner im Bereich Restrukturierung bei der Beratungsgesellschaft FalkenSteg.
Er rät betroffenen Unternehmen deshalb zu einer wochenweisen Liquiditätsplanung. Darin sollen dann die prognostizierten Einnahmen und Ausgaben geplant werden, um die Liquiditätsentwicklung ständig im Blick zu haben.
Risikomanagement: Diese Fragen müssen sich Betriebe jetzt stellen
Lenzen berichtet, dass gerade Mittelständler oft kein Risikomanagement betreiben oder ihre Lieferanten – vor allem in Asien – nicht kennen. Doch gerade Risikomanagement sei während der Coronakrise wichtig.
Unternehmen müssen sich laut Lenzen nun besonders mit drei Fragen befassen:
- Gibt es ein Risiko auf der Absatzseite, weil Kunden Aufträge stornieren?
- Gibt es ein Risiko auf der Beschaffungsseite, weil Material nicht mehr in benötigter Menge oder zum benötigten Zeitpunkt ankommt?
- Gibt es ein Risiko durch eigene Produktionsausfälle, weil Mitarbeiter in großer Zahl krank werden?
Dorothée Prosteder und Nikolai Warneke von der Wirtschaftskanzlei Noerr raten Unternehmen außerdem dazu, verschiedene Szenarien für die kommenden vier bis sechs Monate zu berechnen. Außerdem sollen alle Zusammenhänge mit dem Coronavirus dokumentiert werden. Dazu zählen zum Beispiel Ausgabensperren inklusive Investitionsstopps.
Liquidität sichern: So kann es funktionieren
Vor allem Mittelständler sollen laut Lenzen eine Task-Force bilden, um abzuklären, wie mit den Risiken umgegangen werden soll. „Aus der Sicht als Restrukturierer steht dabei immer im Fokus, diese möglichen Risiken in ihrer Auswirkung auf die Liquidität des Unternehmens zu betrachten“, erklärt der Diplom-Kaufmann. Fragen sind dabei unter andrem in welchem Ausmaß die Umsätze wegbrechen und welche Kunden mit welchen Zahlungszielen betroffen sind.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist deshalb die bereits angesprochene Wochenplanung von Vorteil. „Erkennt man dann anhand der Liquiditätsplanung, dass es eng wird, muss man sich Handlungsoptionen überlegen, um kurzfristig Liquidität zu generieren“, sagt Lenzen.
Dazu zählen unter anderem Zahlungsziele bei Lieferanten neu zu verhandeln, ein verbessertes Debitorenmanagement oder auch der Abverkauf von nicht benötigter Ware. Die Experten von Noerr verweisen in diesem Zusammenhang auch auf die staatlichen Hilfen für Unternehmen.
Weiteres Risiko: So geht es mit Hauptversammlungen in Corona-Zeiten weiter
Ein weiteres Problem, welches börsennotierte Unternehmen momentan beschäftigt: Hauptversammlungen müssen aufgrund der Corona-Pandemie reihenweise abgesagt werden. Bundestag und Bundesrat haben dazu Ende März ein Gesetz verabschiedet, das virtuelle Hauptversammlungen möglich machen soll. Denn bisher mussten diese Präsenzveranstaltungen sein.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY erklärt dazu: Wenn der Aufsichtsrat zustimmt, kann der Vorstand nun Versammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre virtuell abhalten.
Dazu muss die Hauptversammlung komplett übertragen werden und die Aktionäre weiterhin die Möglichkeit ihres Stimmrechts haben – zum Beispiel über Briefwahl oder elektronisch. Es muss außerdem weiterhin möglich sein, Fragen zu stellen und gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zu widersprechen.
Mit dem neuen Gesetz wurde die Einberufungspflicht zudem auf 21 Tage verkürzt. Ebenfalls bei Zustimmung des Aufsichtsrats kann der Vorstand entscheiden, dass die Hauptversammlung innerhalb des Geschäftsjahres abgehalten wird. Die Veranstaltung muss also nicht mehr innerhalb von acht Monaten stattfinden, sagen die Experten von EY.