
In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei für Beschäftigte. (Bild: Monika Wisniewska - stock.adobe.com)
Sommer, Sonne - Hitzefrei? Was für viele Schülerinnen und Schüler ab einer Raumtemperatur von 27 Grad gilt, ist in der Arbeitswelt (leider) nicht so einfach möglich. Die Gewerkschaft Verdi forderte vor zwei Jahren, dass es bei extremer Hitze längere Pausen oder ein früheres Ende der Arbeit geben soll. Das erklärte Norbert Reuter, Leiter der tarifpolitischen Abteilung, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Haben Beschäftigte Anspruch auf Hitzefrei?
Auch bei hohen Temperaturen entfällt die Arbeitspflicht nicht automatisch. Denn in Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei für Beschäftigte. Auch eine gesetzlich definierte Obergrenze zulässiger Temperaturen gibt nicht.
Aber: Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird. Zudem gibt es einige Vorschriften, die Firmen an heißen Tagen beachten müssen:
- In der Arbeitsstättenverordnung werden für Arbeitsräume "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen" und der Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung gefordert. Eine Höchsttemperatur für Innenräume wird aber nicht genannt.
- Konkreter wird es in der Arbeitsstättenregel. Hier heißt es, dass die Lufttemperatur in Innenräumen nicht höher als 26 Grad sein darf. Bei Außentemperaturen von mehr als 26 Grad gibt es ein Stufenmodell: Bei Temperaturen über 30 Grad muss der Arbeitgeber zum Beispiel Getränke bereitstellen. Bei mehr als 35 Grad sind die Arbeitsräume ohne Maßnahmen ungeeignet. Unternehmen können zum Beispiel für "Entwärmungsphasen" sorgen, also Pausenräume bereitstellen, die kälter sind.
Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW) erklärt, dass viele Unternehmen in den vergangenen Jahren gute betriebsindividuelle Modelle zum Schutz bei Hitze entwickelt haben. „Möglich sind zum Beispiel organisatorische Maßnahmen wie die Nutzung von Gleitzeitregelungen, die Lockerung von Bekleidungsregeln, sofern vorhanden, oder die Bereitstellung geeigneter Getränke“, so VBW-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Hitzefrei: Wie sind die Regeln im Homeoffice?
Natürlich macht die Hitze auch im Homeoffice nicht Halt. „Auch hier gilt, dass der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gesundheitliche Gefahren durch Hitze berücksichtigen muss", sagte Brossardt vor zwei Jahren. Im Homeoffice sei aber vor allem die Eigenverantwortung der Beschäftigten gefragt.
Es obliege in erster Linie den Beschäftigten, sich in ihrem Heim vor zu großer Sonneneinstrahlung oder Hitze zu schützen. Brossardt betonte, dass es keinen Anspruch auf Homeoffice gibt "und zwar auch dann nicht, wenn es zu Hause vermeintlich kühler ist als im Betrieb.“
Tipps: Die Hitze in der Arbeit gut überstehen

Die Expertinnen und Experten des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft empfehlen folgende Maßnahmen gegen zu warme Räume:
- Ausreichend trinken: Zwei bis drei Liter am Tag helfen, den Kreislauf zu unterstützen. Es werden vor allem Wasser, Früchtetee und Saftschorlen empfohlen. Koffeinhaltige Getränke sind laut der Expertinnen und Experten zu schweißtreibend und belasten den Kreislauf.
- Lüften: Hier sind die Mitarbeitenden gefragt, die besonders früh anfangen zu arbeiten. Denn vor allem in den frühen Morgenstunden sollte gelüftet werden, um einen kühlen Luftzug zu erhalten.
- Lockere Kleidung: "Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob für die Zeit der Hitze legere Kleidung en vogue sein darf", rät das Institut.
- Klimaanlage richtig einstellen: Die Klimaanlage sollte weder auf Hochtouren laufen, noch zu kalt eingestellt sein. Der Unterschied zwischen Außen- und Innentemperatur soll nicht mehr als sechs Grad betragen.
- Arbeit richtig einteilen: Aufgaben, die körperlich anstrengender sind oder mehr Konzentration erfordern, sollten in den kühleren Stunden erledigt werden.
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