
(Bild: Monika Wisniewska - stock.adobe.com)
Sommer, Sonne - Hitzefrei? Genau das fordert die Gewerkschaft Verdi. Bei extremer Hitze soll es längere Pausen oder ein früheres Ende der Arbeit geben, sagte Norbert Reuter, Leiter der tarifpolitischen Abteilung, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Doch was für viele Schülerinnen und Schüler ab einer Raumtemperatur von 27 Grad gilt, ist in der Arbeitswelt (leider) nicht so einfach möglich.
So betont zum Beispiel die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (VBW), dass auch bei hohen Temperaturen die Arbeitspflicht nicht automatisch entfällt. Eine gesetzlich definierte Obergrenze zulässiger Temperaturen gibt es laut VBW-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt nicht.
Die Unternehmen seien aber bemüht, die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sowie in Pausenräumen auf nicht mehr als 26 Grad steigen zu lassen. "Doch auch jenseits dieser Grenze ergeben sich keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen", betont Brossardt. Arbeitnehmer können demnach weder klimatisierte Räume noch Hitzefrei verlangen.
Aber: Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden wird. Zudem gibt es einige Vorschriften, die Firmen an heißen Tagen beachten müssen:
- In der Arbeitsstättenverordnung werden für Arbeitsräume "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen" und der Schutz gegen übermäßige Sonneneinstrahlung gefordert. Eine Höchsttemperatur für Innenräume wird aber nicht genannt.
- Konkreter wird es in der Arbeitsstättenregel. Hier heißt es, dass die Lufttemperatur in Innenräumen nicht höher als 26 Grad sein darf. Bei Außentemperaturen von mehr als 26 Grad gibt es ein Stufenmodell: Bei Temperaturen über 30 Grad muss der Arbeitgeber zum Beispiel Getränke bereitstellen. Bei mehr als 35 Grad sind die Arbeitsräume ohne Maßnahmen ungeeignet. Unternehmen können zum Beispiel für "Entwärmungsphasen" sorgen, also Pausenräume bereitstellen, die kälter sind.
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Viele Unternehmen haben in den vergangenen Jahren gute betriebsindividuelle Modelle entwickelt, berichtet Brossardt. Möglich seien zum Beispiel auch organisatorische Maßnahmen wie die Nutzung von Gleitzeitregelungen oder die Lockerung von Bekleidungsregeln, sofern vorhanden.
Hitzefrei: Wie sind die Regeln im Homeoffice?
Natürlich macht die Hitze auch im Homeoffice nicht Halt. „Auch hier gilt, dass der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gesundheitliche Gefahren durch Hitze berücksichtigen muss", sagt Brossardt. Im Homeoffice sei aber vor allem die Eigenverantwortung der Beschäftigten gefragt.
Es obliege in erster Linie den Beschäftigten, sich in ihrem Heim vor zu großer Sonneneinstrahlung oder Hitze zu schützen. Brossardt betont, dass es keinen Anspruch auf Homeoffice gibt "und zwar auch dann nicht, wenn es zu Hause vermeintlich kühler ist als im Betrieb.“
Tipps: Die Hitze in der Arbeit gut überstehen

Die Expertinnen und Experten des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft empfehlen folgende Maßnahmen gegen zu warme Räume:
- Ausreichend trinken: Zwei bis drei Liter am Tag helfen, den Kreislauf zu unterstützen. Es werden vor allem Wasser, Früchtetee und Saftschorlen empfohlen. Koffeinhaltige Getränke sind laut der Expertinnen und Experten zu schweißtreibend und belasten den Kreislauf.
- Lüften: Hier sind die Mitarbeitenden gefragt, die besonders früh anfangen zu arbeiten. Denn vor allem in den frühen Morgenstunden sollte gelüftet werden, um einen kühlen Luftzug zu erhalten.
- Lockere Kleidung: "Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob für die Zeit der Hitze legere Kleidung en vogue sein darf", rät das Institut.
- Klimaanlage richtig einstellen: Die Klimaanlage sollte weder auf Hochtouren laufen, noch zu kalt eingestellt sein. Der Unterschied zwischen Außen- und Innentemperatur soll nicht mehr als sechs Grad betragen.
- Arbeit richtig einteilen: Aufgaben, die körperlich anstrengender sind oder mehr Konzentration erfordern, sollten in den kühleren Stunden erledigt werden.
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